Informationen zur Feldbefreiung in Gatersleben 2008

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Aktuelles

  • 14.Dezember 2012

*Die neue Genehmigung der Genweizen-Freisetzung in Üplingen ist kein
  Garant für Risikofreiheit
*Das IPK Gatersleben steht für schlampige Versuchsausführung

Das IPK Gatersleben möchte noch im Jahr 2012 gentechnisch veränderten Winterweizen freisetzen, nachdem sie am 5.12.2012 eine Genehmigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz bekommen haben. Die Gaterslebener Feldbefreier von 2008, zumeist Landwirte und Gärtner, sind erneut geschockt: „Es ist unfassbar, dass sie es wieder tun. Und dann schon wieder mit der typischen Schlamperei. Winterweizen wird normalerweise bis spätestens Mitte November ausgesät. Obwohl Zweck der neuen Freisetzung die Gewinnung agronomischer Daten sein soll, kommt es dem IPK offensichtlich auf eine Vergleichbarkeit gar nicht an. Das IPK scheint nichts aus den Skandalen der Vergangenheit gelernt zu haben,“ so Mirjam Anschütz, die den letzten Genweizenversuch zusammen mit anderen unschädlich machte. Im Laufe der Prozesse gegen sie und ihre fünf Mitstreiter gelang es ihnen, aufzuzeigen, wie verantwortungslos diese Freisetzung war. So war der Versuchsaufbau gar nicht geeignet, zu wissenschaftlich haltbaren Ergebnissen zu kommen, Sicherheitsauflagen, wie die Anlage von Mantelsaaten, oder das Aufstellen von Zäunen zum Schutz von Tieren wurden nicht eingehalten, Förderungsgelder ausgegeben, obwohl beantragte Untersuchungen nicht vorgenommen wurden. Anschütz: „Wir haben diese Skandale der Staatsanwaltschaft, der Aufsichtsbehörde und dem BVL mitgeteilt und in einer Broschüre veröffentlicht. Doch die Verflechtungenzwischen der Genehmigungsbehörde, den Förderungsgremien, der Aufsichtsbehörde und dem IPK Gatersleben bestehen offensichtlich weiter.“

Die Staatsanwaltschaft habe jedoch nicht ermittelt, sondern von den Beschuldigten der Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs erklären lassen, dass alles seine Ordnung habe. Die Feldbefreier legen jetzt eine Beschwerde gegen die Einstellungen der Ermittlungen ein.

Als in den Jahren 2006 bis 2008 vom IPK Gatersleben gentechnisch veränderter Weizen in unmittelbarer Nähe der weltweit einzigartigen Sammlung von Nutzpflanzen der Genbank Gatersleben aus aller Welt insbesondere auch Weizen, freigesetzt wurde, gab es riesige Proteste.Neben dem hohen Auskreuzungsrisiko auf die Weizensorten der Genbank, wurde vor allem die Tatsache, dass Pflanzen mit Antibiotikamarkergenen freigesetzt wurden kritisiert. Doch 30 000 Einwendungen und zahlreiche Stellungnahmen international renommierter Wissenschaftler konnten die Freisetzung nicht verhindern.

Für Rückfragen steht Mirjam Anschütz unter m.anschuetz@gaia.de zur Verfügung.

Weitere Rückfragen beantwortet die Verfasserin der Broschüre Risiken und Nebenwirkungen über die erste Genweizen-Freisetzung des IPKs, Rechtanwältin Katrin Brockmann, unter 030-28876783

  • November 2010: Neues vom Gatersleben-Prozess und Aufruf zur Solidaritätsbekundung

Am 21. April 2008 fassten sich sechs AktivistInnen der Initiative Gendreck-weg ein Herz, und beendeten den Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Gatersleben. Der Versuch wurde in unmittelbarer Nähe der Saatgutvermehrungsflächen des IPK Gatersleben durchgeführt, so dass eine unmittelbare Gefahr der Kontaminierung bestand. Tausende Einwendungen, Proteste, Demonstrationen etc. konnten die Behörden und das Institut nicht von diesem irrsinnigen Versuch abbringen.

Am 24. November nun stehen diese sechs AktivistInnen zum wiederholten Male vor Gericht. Und wahrscheinlich wird das Ascherslebener Amtsgericht sie wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilen. In ihren Einlassungen zu Beginn des Strafprozesses legten die Angeklagten eindrücklich ihre sachlichen Beweggründe für diese Tat dar. Außerdem wurde bereits im Mai eine Broschüre mit brisanten Hintergrundinformationen zum Freisetzungsversuch in Gatersleben herausgegeben ([Broschüre herunterladen] oder einen [Artikel lesen!]). Selbst die RichterInnen konnten sich ihren überzeugenden Darstellungen nicht entziehen. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass auch dieses Gericht eine Verurteilung aussprechen wird. Anders als z.B. in Groß-Britannien und Frankreich, wurde in Deutschland noch kein Feldbefreier freigesprochen.

Obwohl es offensichtlich ist, dass die Politik sich mehr von der Gentechnik-Lobby leiten lässt als vom gesunden Menschenverstand der BürgerInnen, obwohl die Verflechtungen zwischen Politik, Behörden, Unternehmen und Lobbyverbänden bekannt sind, obwohl die Versprechungen der Gentechnik-Industrie auch nach dreißig Jahren nicht eingetreten sind, stattdessen aber diverse Verunreinigungsskandale bekannt wurden... trotz alledem, stehen heute immer wieder die Mahner vor Gericht, aber nicht die Verursacher dieser Gefährdung.

Zeigen Sie Ihre Solidarität mit den mutigen Aktivistinnen und Aktivisten!

Senden Sie ein DINA4-seitiges Schreiben (gerne mit Logo Ihrer Organisation) an aktion@gendreck-weg.de, in dem Sie die Bedeutung der Genbank-Akzessionen zum Beispiel für die Arbeit ihres Verbandes darstellen. Die Schreiben würden dann anlässlich des nächsten Verhandlungstages am 24.11. verlesen.

Begleiten Sie die AktivistInnen beim Gerichtsprozess am 24.11. ab 9.30 Uhr (Prozessbeginn 10.30 Uhr) in Aschersleben und zeigen sie so, dass sie nicht alleine sind. Falls Sie dazu nicht in der Lage sein sollten, überlegen Sie, ob sie die juristische Auseinandersetzung finanziell unterstützen können:

* Gendreck-weg
* Kennwort: Genweizen
* Kontonummer 200 244 7200
* GLS Bank Bochum
* BLZ 430 609 67

Gerne beantworten wir auch Nachfragen. Senden Sie einfach eine Mail an aktion@gendreck-weg.de.

Für das Gendreck-weg-Team Mirjam

  • Erster Prozesstag im Strafprozess gegen die Gatersleben-FeldbefreierInnen

Am 28.9. um 9:30 Uhr beginnt am Amtsgericht in Aschersleben in Sachsen-Anhalt die erste strafrechtliche Verhandlung. Die Aktion hatte schon im April 2008 stattgefunden. Seitdem gab es ein juristisches Hin-und-Her zwischen der zuständigen Staatsanwaltschaft und verschiedenen örtlichen Gerichten, mit dem Ergebnis, dass nun doch nur gegen die AktivistInnen verhandelt wird und nicht auch gegen die vier bei der Aktion anwesenden Journalisten. Außerdem bleibt der Prozess vorerst in Aschersleben geht und nicht gleich nach Magdeburg ans Landgericht. Die FeldbefreierInnen und ihre AnwältInnen haben ja schon im Rahmen des Zivilprozesses hart gearbeitet, jetzt beginnen sie mit der Vorbereitung auf diesen Abschnitt ihrer Aktionskonsequenzen. Auch die Planung für das Rahmenprogramm steht nunmehr an. Bisher planen wir eine Demonstration am Montag, dem 27.9.2010 ab 16 Uhr in Aschersleben. Am 28.9. selbst wird es vor dem Amtsgericht Aschersleben eine Mahnwache geben. Über weitere Anregungen und Unterstützung freut sich das Gendreck-weg-Team natürlich sehr: aktion@gendreck-weg.de

  • 3. Mai 2010: Veröffentlichung der Broschüre 'Risiken und Nebenwirkungen'

Die Betroffenen, ihre Rechtsanwälte und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. stellen heute eine neue Broschüre vor, die brisante Hintergründe zu den Vorgängen um die Freisetzung ans Licht bringt. Die Broschüre Risiken und Nebenwirkungen – die Genbank Gatersleben und die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen zeigt anhand umfangreicher Quellen, auch aus den Verwaltungs- und Prozessakten auf, dass die Genehmigung der Freisetzung für Gatersleben nie hätte erteilt werden dürfen.

Zum kostenlosen Download der Broschüre [pdf-Datei].

Zur aktuellen Pressemitteilung

  • 4. Mai 2010: Fortsetzung des Zivilprozesses

Nun ist es soweit: Am OLG Naumburg wird am 4.5. unsere und die Berufung der Gegenseite verhandelt. Vertreten durch Horst Rehberger, den ehemaligen Wirtschaftsminister von Sachen-Anhalt, hatte das Institut (IPK) Schadenersatzforderungen in Höhe von 245.000 Euro erhoben. Das Landgericht Magdeburg hatte diese Forderung zu fast zwei Dritteln abgewiesen, weil es Rehberger auch nach dem dritten Schriftsatz nicht gelungen war, den Schaden schlüssig darzulegen. Dieses Urteil erging allerdings ohne unserer Seite wie versprochen noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das führte dazu, dass beide Seiten in die Berufung gingen.

Ungewöhnlich: Der Zivilprozess wurde vom IPK angestrengt ohne den Strafprozess abzuwarten. Dieser ist bis heute nicht eröffnet, denn das Amtsgericht Aschersleben hat sich vor kurzem für unzuständig erklärt, die umfangreiche Anklage der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die auch vor der Pressefreiheit nicht haltmacht.

Wir möchten auch diesen Prozess nutzen, um das ungelöste Problem gentechnisch manipulierter Lebensmittel in die Öffentlichkeit zu bringen.

Das Programm rund um die Verhandlung:

Montag 3.5.
11:00 - 15:00: Infostand am Marktplatz Naumburg nachmittags: Pressekonferenz in Magdeburg zur Vorstellung unserer Hintergrundsbroschüre evtl.
19:30: Vortrag über die Hintergründe und Skandale des Genweizenversuchs. Familienbildungsstätte, Neustraße 47 (angefragt)

Dienstag 4.5.
11:00: Kundgebung am Marktplatz. Anschließend Weizenevakuierung als Straßentheater, Theaterumzug zum OLG.
12:30: Phototermin vor dem OLG für die Presse
13:00: Mündliche Verhandlung der Berufung

  • März 2010: Amtsgericht Aschersleben erklärt sich nicht zuständig für den Strafprozess

Auch im Strafverfahren gibt es Neuigkeiten: Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dieses Prozesses will das Amtsgericht Aschersleben diesen Prozess nicht übernehmen und ihn stattdessen an das Landgericht Magdeburg übertragen. Dessen Entscheidung muss nun abgewartet werden. Neben den 6 Aktivist/innen sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch vier Presseleute, die die Aktion journalistisch begleiteten, auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Zur Presseinformation vom 29. März

  • August 2009: Berufung gegen Zwischenurteil des Landgerichtes Magdeburg

Am 11. Juni hatte das Landgericht Magdeburg ein Zwischenurteil gegen die sechs FeldbefreierInnen von Gatersleben verkündet: Es wies mehr als die Hälfte der vom IPK (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung) geforderten 280.000 Euro Schadenssumme ab. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt.

Im August legte nun zunächst das IPK Berufung gegen dieses Zwischenurteil ein. Dann folgte die Berufung durch die beklagten FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe, dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt. Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand und "Geschäftsführung ohne Auftrag".

Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht Naumburg in die nächste Instanz. In Arbeit ist inzwischen außerdem eine Broschüre, in der die Fehler und Widersprüche bei der Versuchsdurchführung mit dem Genweizen dokumentiert werden sollen.

  • Zusammenfassung zum Stand der Dinge am 26. Juni 2009

Nachdem im April 08 von 6 AktivistInnen der Initiative Gendreck-weg ein Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des IPK-Gatersleben zerstört worden ist, geht es nun in die Phase der gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Rechtsanwalt des IPKs, der ehemalige Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts (FDP) und Beiratsmitglied des Gentechniklobbyvereins Innoplanta, Dr. Horst Rehberger, fordert von den AktivistInnen eine Summe von 240.000 Euro. Die Höhe der Summe komme durch die hohen Entwicklungskosten von Gentechnikpflanzen zustande und dadurch, dass der Versuch wiederholt werden müsse. Die AktivistInnen hingegen plädieren auf eine Abweisung der Klage mit der rechtlichen Begründung es handele um eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. um einen Notstand. Soll heißen: Ein Genweizenfeld neben den wichtigsten Erhaltungsflächen für traditionellen Weizen weltweit anzulegen sei eine derartige Bedrohung für die zukünftige Ernährungssicherheit und Züchtungsarbeit, dass dringendster Handlungsbedarf bestanden habe. Zumal der Genehmigungsbescheid diverse offensichtliche Mängel aufweise und demzufolge nichtig - also rechtlich nicht vorhanden sei.

Nach in Zivilverfahren üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet, nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger - immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit zur Begründung seiner Klageschrift ein.

Nachdem das IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von 240.000 Euro abgewichen ist, verkündete das Gericht am 11.6. eine Abweisung der Klage in Höhe von 140.000. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt. Das heißt, dass das Gericht davon ausgeht, dass tatsächlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, nur die konkrete Höhe müsste noch ermittelt werden. Das wiederum heißt, dass in keinster Weise darauf eingegangen wird, welche Skandale sich um dieses Feld ranken, die die Feldzerstörung rechtfertigen könnten.

Doch genau darum ging es den AktivistInnen als sie sich entschieden, dieses Genweizenfeld zu zerstören:

In dem Moment als bekannt wurde, dass direkt neben den Erhaltungsflächen der Genbank Gatersleben Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen stattfinden sollten, ging ein Aufschrei durch das Land: Innerhalb kürzester Zeit unterschrieben 30.000 Verbraucher und Verbraucherinnen eine Einwendung gegen diesen Versuch, es wurden zusätzliche Einwendungen von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Züchter-, Ärzte- und Bauernverbänden eingereicht, es gab Demonstrationen und Protestpostkarten. Trotzdem wurde dieser Versuch genehmigt. Wenig verwunderlich, führt man sich vor Augen, wie Genehmigungen ablaufen und wer dafür verantworlich ist. Auch bei dieser Versuchsgenehmigung gibt es Hinweise darauf, dass weniger sachliche Gründe als vielmehr sehr enge Verbindungen zwischen Antragstellern und Genehmigungsbehörden zur Genehmigung führten. Genau das wollen die Beklagten mit der Aktion und den Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit bringen und ihrerseits anprangern. Gerichtsverfahren bieten die Gelegenheit in Akten Einsicht zu nehmen, die sonst der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind: So mussten die Beklagten feststellen, dass die Versuchsbetreiber noch nicht einmal die ohnehin als wirkungslos zu bezeichnenden Auflagen zur Verhinderung des Austrags von Gen-Pollen eingehalten haben: Vorgeschrieben war eine Mantelsaat mit Phacelia, die vom IPK erst viel zu spät ausgesät worden war. Mittlerweile wurde gegen diesen Verstoß gegen die Auflagen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dieses Beispiel verdeutlicht ein weiteres Mal, was von angeblich so sicheren "wissenschaftlichen" Versuchen zu halten ist, die ja so gründlich kontrolliert würden. (Aus mündlichen Mitteilungen wissen die Beklagten, dass die Beamten der Kontrollbehörde auf die Phacelia-Mantelsaat auch deshalb nicht geachtet haben, da sie sie als ohnehin wirkungslos erachteten.)

Die Gentechnikversuche am Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung – eine unendliche Geschichte der Ungereimtheiten und Skandale. Aber leider kein Einzelfall. Ein Anliegen der Initiative Gendreck-weg ist es die aufgedeckten Unstimmigkeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Deshalb ist geplant, die Akten und Prozessschriften in Netz zu stellen und eine Broschüre zu erstellen.


Kontakt
Kontakt zu den FeldbefreierInnen: aktion@gendreck-weg.de
Für Journalisten auch: 0175 / 86 66 76 9