Für
gentechnikfreien Weizen vor Gericht
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1. Prozess-Tag
am 23. April 2009 in Magdeburg
Nach in Zivilverfahren
üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen
der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger
Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die
Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet,
nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit
gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten
schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger
- immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit
zur Begründung seiner Klageschrift ein.
Zur Pressemitteilung
vom 23.4.09.
Hier geht es zu
dem Videoclip
vom ersten Prozesstag
Produziert von moviemientos.de
Weitere Clips zum Thema Gentechnik unter www.cinerebelde.org
Hier geht es über externe Links zu zwei weiteren Clips vom Gaterslebenprozess:
MDR-Beitrag
Schadensersatzforderung
des IPK - So gehen wir vor Gericht
Als die Feldbefreier/innen
sich mit der Kulturpflanzenbank in Gatersleben beschäftigten und die
Aktion planten, nahmen sie auch ganz bewusst die juristischen Konsequenzen
in Kauf. In den auf die Aktion folgenden Prozessen wollen sie deutlich
machen, dass nicht ihr Widerstand, sondern die aktuellen Vorgänge im
IPK die eigentliche Gefahr darstellen.
Siegessicheres
IPK?
Üblicherweise folgt in Deutschland auf eine Straftat ein Strafprozess,
um die Schuldfrage zu klären, und danach kann eventuell ein Zivilprozess
folgen, wenn die Klägerin einen Schadensersatz einfordern will. In diesem
Fall scheint sich das IPK derart sicher zu sein, dass sie diesen Prozess
gewinnen werden, dass sie einen Strafprozess gar nicht erst abwarten.
So ist also der Zivilprozess für den 23. April, 13.00 Uhr, am Magdeburger
Landgericht angekündigt.
Dieser Termin wurde erneut angesetzt, nachdem der Februartermin verschoben
und die vom IPK geforderte Schadenssumme noch einmal von 170.000 auf
260.000 ¬ erhöht wurde.
Doch gemeinsam
mit den drei Anwält/innen Katrin Brockmann, Martin Heiming und Wolfram
Leyrer sind die sechs Angeklagten gut vorbereitet. Sie wollen gemeinsam
die Klageschrift des Rechtsanwalts Horst Rehberger (ehemaliger Wirtschaftsminister
von Sachsen-Anhalt) widerlegen. Schon in der Klageschrift wird die Voreingenommenheit
des ehemaligen Wirtschaftsministers für die Agro-Gentechnik deutlich.
Er formuliert sehr allgemeine Vorwürfe und viel zu hohe Schadensersatzforderungen,
bei denen selbst das Landgericht bemängelt, sie seien nicht ausreichend
begründet.
Intensiv vorbereitet
Die Angeklagten werden die aufgestellten Behauptungen in der Verhandlung
widerlegen und klar machen, dass das IPK keinen Anspruch auf Schadensersatz
hat. Die FeldbefreierInnen werden zeigen, dass sie im Sinne des Gemeinwohls
handelten, zur Bewahrung der wertvollen Genbank Gatersleben und damit
letztlich auch im Sinne des IPK, als sie die gefährlichen Pflanzen unschädlich
machten (Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677, 679 BGB). Falls Gericht
dieser Argumentation nicht folgen sollte, werden sie noch darlegen,
dass sie auf jeden Fall nicht rechtswidrig handelten, weil die Gefahr,
die sie bekämpften, so groß und klar war, dass bisher keine legalen
Mittel halfen, sie zu beseitigen, dass nur noch eine Zerstörung helfen
konnte (Notstand, § 228 BGB).
Giftmaisverbot
Nach dem Verbot von MON810 am 14. April 2009 durch Landwirtschaftsministerin
Aigner wird deutlich, dass auch in der Politik die Erkenntnis über die
potentielle Gefährdung durch Agro-Gentechnik angekommen ist. Dieser
Prozess um ein Weizenversuchsfeld ist ein Schritt in Richtung Ausstieg
aus der Agro-Gentechnik, da an vielen Fällen deutlich wird, dass die
zuständigen Konzerne, Behörden, Institutionen und WissenschaftlerInnen
nicht in der Lage oder nicht willens sind, mit gentechnisch veränderten
Pflanzen verantwortungsvoll umzugehen.
Einem gefährlichen
Trend entgegenstellen!
Vor allem auch die internationale Bedeutung der Kulturpflanzenbank für
weltweite Anbauer/innen und Züchter/innen muss als Argument vom Gericht
anerkannt werden. Denn die modernen Vorhaben, pflanzliche Ressourcen
nur noch als Gensequenzen aufzubewahren, hat keinerlei Nutzen für kleine
Züchter in aller Welt, die nicht über Genlabors verfügen. Sie werden
durch diese Umstellungen systematisch ausgeschlossen, Saatgutvermehrung
wird den Konzernen in den Schoß gelegt.
Der kulturelle Schatz an Pflanzensorten und -arten muss jedoch für alle
Menschen weiterhin zur Verfügung stehen. Für die Ernährung und Artenvielfalt
weltweit!
Prozessverlauf
Die Ankündigung
aktueller Prozesstermine sowie eine chronologische Darstellung der juristischen
Auseinandersetzung findet ihr hier.
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