Für gentechnikfreien Weizen vor Gericht

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1. Prozesstag am 23.4.09 /// So gehen wir vor Gericht /// Prozessverlauf

1. Prozess-Tag am 23. April 2009 in Magdeburg


Nach in Zivilverfahren üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet, nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger - immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit zur Begründung seiner Klageschrift ein.

Zur Pressemitteilung vom 23.4.09.



Hier geht es zu dem Videoclip vom ersten Prozesstag

Produziert von moviemientos.de
Weitere Clips zum Thema Gentechnik unter www.cinerebelde.org


Hier geht es über externe Links zu zwei weiteren Clips vom Gaterslebenprozess:

MDR-Beitrag


Schadensersatzforderung des IPK - So gehen wir vor Gericht

Als die Feldbefreier/innen sich mit der Kulturpflanzenbank in Gatersleben beschäftigten und die Aktion planten, nahmen sie auch ganz bewusst die juristischen Konsequenzen in Kauf. In den auf die Aktion folgenden Prozessen wollen sie deutlich machen, dass nicht ihr Widerstand, sondern die aktuellen Vorgänge im IPK die eigentliche Gefahr darstellen.

Siegessicheres IPK?
Üblicherweise folgt in Deutschland auf eine Straftat ein Strafprozess, um die Schuldfrage zu klären, und danach kann eventuell ein Zivilprozess folgen, wenn die Klägerin einen Schadensersatz einfordern will. In diesem Fall scheint sich das IPK derart sicher zu sein, dass sie diesen Prozess gewinnen werden, dass sie einen Strafprozess gar nicht erst abwarten. So ist also der Zivilprozess für den 23. April, 13.00 Uhr, am Magdeburger Landgericht angekündigt.
Dieser Termin wurde erneut angesetzt, nachdem der Februartermin verschoben und die vom IPK geforderte Schadenssumme noch einmal von 170.000 auf 260.000 ¬ erhöht wurde.

Doch gemeinsam mit den drei Anwält/innen Katrin Brockmann, Martin Heiming und Wolfram Leyrer sind die sechs Angeklagten gut vorbereitet. Sie wollen gemeinsam die Klageschrift des Rechtsanwalts Horst Rehberger (ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt) widerlegen. Schon in der Klageschrift wird die Voreingenommenheit des ehemaligen Wirtschaftsministers für die Agro-Gentechnik deutlich. Er formuliert sehr allgemeine Vorwürfe und viel zu hohe Schadensersatzforderungen, bei denen selbst das Landgericht bemängelt, sie seien nicht ausreichend begründet.

Intensiv vorbereitet
Die Angeklagten werden die aufgestellten Behauptungen in der Verhandlung widerlegen und klar machen, dass das IPK keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Die FeldbefreierInnen werden zeigen, dass sie im Sinne des Gemeinwohls handelten, zur Bewahrung der wertvollen Genbank Gatersleben und damit letztlich auch im Sinne des IPK, als sie die gefährlichen Pflanzen unschädlich machten (Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677, 679 BGB). Falls Gericht dieser Argumentation nicht folgen sollte, werden sie noch darlegen, dass sie auf jeden Fall nicht rechtswidrig handelten, weil die Gefahr, die sie bekämpften, so groß und klar war, dass bisher keine legalen Mittel halfen, sie zu beseitigen, dass nur noch eine Zerstörung helfen konnte (Notstand, § 228 BGB).

Giftmaisverbot
Nach dem Verbot von MON810 am 14. April 2009 durch Landwirtschaftsministerin Aigner wird deutlich, dass auch in der Politik die Erkenntnis über die potentielle Gefährdung durch Agro-Gentechnik angekommen ist. Dieser Prozess um ein Weizenversuchsfeld ist ein Schritt in Richtung Ausstieg aus der Agro-Gentechnik, da an vielen Fällen deutlich wird, dass die zuständigen Konzerne, Behörden, Institutionen und WissenschaftlerInnen nicht in der Lage oder nicht willens sind, mit gentechnisch veränderten Pflanzen verantwortungsvoll umzugehen.

Einem gefährlichen Trend entgegenstellen!
Vor allem auch die internationale Bedeutung der Kulturpflanzenbank für weltweite Anbauer/innen und Züchter/innen muss als Argument vom Gericht anerkannt werden. Denn die modernen Vorhaben, pflanzliche Ressourcen nur noch als Gensequenzen aufzubewahren, hat keinerlei Nutzen für kleine Züchter in aller Welt, die nicht über Genlabors verfügen. Sie werden durch diese Umstellungen systematisch ausgeschlossen, Saatgutvermehrung wird den Konzernen in den Schoß gelegt.
Der kulturelle Schatz an Pflanzensorten und -arten muss jedoch für alle Menschen weiterhin zur Verfügung stehen. Für die Ernährung und Artenvielfalt weltweit!


Prozessverlauf

Die Ankündigung aktueller Prozesstermine sowie eine chronologische Darstellung der juristischen Auseinandersetzung findet ihr hier.


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