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Rechtshilfefonds Informationen zur finanziellen Unterstützung von Gerichtsprozessen durch den Rechtshilfefonds
Rechtstipps Informationsmaterial für all diejenigen, die sich auf einen Prozess vorbereiten oder sich bereits im Vorfeld der Aktion über mögliche juristische Folgen informieren möchten

Aktuelles
  • Feldbefreiung Kitzingen: Berufungsprozess wegen Nötigung

  • Am Montag, dem 7. Februar 2011, um 13.30 Uhr findet im Landgericht Würzburg (Ottostraße, Nähe Residenz) der Berufungsprozeß gegen Jutta O. statt. Sie hatte im April 2009 den offenen Brief an die Genbauern in Kitzingen unterzeichnet. In dem Brief bot Gendreck-weg den Landwirten an, ihr Genmaissaatgut von Mon810 gegen normales Saatgut beim Saatgutmarkt in Kitzingen kostenlos einzutauschen. Dadurch könnten sie auch die vorher bereits angekündigte öffentliche Feldbefreiung verhindern. Die Staatsanwaltschaft sieht dies als Nötigung an (Drohung mit der Feldbefreiung). Richter Betz verhängte im vergangenen August in erster Instanz 25 Tagessätze à 10 Euro.

    Ein paar Tage vor dem Saatgutmarkt wurde Mon810 verboten. Obwohl Gendreck-weg das Tauschangebot dennoch aufrecht hielt, kam keiner der drei Landwirte zum Saatguttausch. Die Beklagte und ihr Anwalt argumentieren, daß die Absicht der öffentlichen Feldbefreiung schon lange feststand und im Internet und durch Flyer seit Monaten auch bekannt war. In dem Brief sei es allein darum gegangen, auf die Landwirte zuzugehen, um die Aussaat des Genmaises zu verhindern und somit auch die Feldbefreiung.

    Komm zum Prozeß in Würzburg, der Widerstand gegen die Agro-Gentechnik findet auch in den Gerichtssälen statt!



  • Prozesse gegen FeldbefreierInnen von Kitzingen 2008: Aktueller Stand

  • Die Verhandlungen in erster Instanz sind beendet. Alle 39 FeldbefreierInnen, die in Kitzingen vor Gericht standen, wurden wegen Sachbeschädigung verurteilt; das Strafmaß lag zwischen 20 und 70 (!!) Tagessätzen.
    Auch zwei Berufungsurteile gibt es bereits: Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde zu 45 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, ein weiterer Aktivist zu 20 Tagessätzen à 9 Euro.


  • Aktualisierte Tagungsmappe der Fachtagung Rechtfertigender Notstand

  • Im November 2007 fand eine Fachtagung statt, die sich mit der Anwendung des Rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) in Strafverfahren gegen freiwillige FeldbefreierInnen beschäftigte. Die Auswertungsmappe wurde nun aktualisiert und kann heruntergeladen werden. Zum Download der Tagungsmappe [pdf]


Kontakt zur Rechtshilfe

Wenn ihr eine polizeiliche Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl im Zusammenhang mit einer Feldbefreiung von Gendreck-weg bekommen habt, gilt es sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch bei sonstigen Fragen und Anregungen sind wir unter folgender Adresse erreichbar:

  • Rechtshilfe Gendreck-weg, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg
  • Telefon: 040 -23 51 83 07, Mobil: 0173 - 68 77 123, Fax: 040 - 40 18 68 47
  • E-Mail: rechtshilfe@gendreck-weg.de

Für Spenden: Die Kontodaten für den Solidaritätsfonds (mehr Infos unter Rechtshilfefonds)

  • Rechtshilfe Gendreck-weg
  • Kontonummer 401 687 1300
  • GLS Bank Bochum
  • BLZ 430 609 67


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