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Ein paar Tage vor dem Saatgutmarkt wurde Mon810 verboten. Obwohl Gendreck-weg das Tauschangebot dennoch aufrecht hielt, kam keiner der drei Landwirte zum Saatguttausch. Die Beklagte und ihr Anwalt argumentieren, daß die Absicht der öffentlichen Feldbefreiung schon lange feststand und im Internet und durch Flyer seit Monaten auch bekannt war. In dem Brief sei es allein darum gegangen, auf die Landwirte zuzugehen, um die Aussaat des Genmaises zu verhindern und somit auch die Feldbefreiung. Komm zum Prozeß in Würzburg, der Widerstand gegen die Agro-Gentechnik findet auch in den Gerichtssälen statt! Auch zwei Berufungsurteile gibt es bereits: Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde zu 45 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, ein weiterer Aktivist zu 20 Tagessätzen à 9 Euro.
Im November 2007 fand eine Fachtagung statt, die sich mit der Anwendung des Rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) in Strafverfahren gegen freiwillige FeldbefreierInnen beschäftigte. Die Auswertungsmappe wurde nun aktualisiert und kann heruntergeladen werden. Zum Download der Tagungsmappe [pdf] Kontakt zur RechtshilfeWenn ihr eine polizeiliche Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl im Zusammenhang mit einer Feldbefreiung von Gendreck-weg bekommen habt, gilt es sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch bei sonstigen Fragen und Anregungen sind wir unter folgender Adresse erreichbar:
Für Spenden: Die Kontodaten für den Solidaritätsfonds (mehr Infos unter Rechtshilfefonds)
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