Solidaritätsfonds

Spendenaufruf /// wer wird unterstützt // Wünsche an Antragsteller_innen

Spendenaufruf

Bitte spendet in den Solidaritätsfonds, um die Angeklagten zu unterstützen und die juristische Arbeit möglich zu machen!

Die Angeklagten stehen stellvertretend für ganz viele und mit ihrem Eintreten vor Gericht fechten sie repräsentativ eine Sache aus, die uns alle angeht. Um die FeldbefreierInnen mit den juristischen Folgen nicht allein stehen zu lassen, haben wir den Rechtshilfe-Fonds von Gendreck-weg eingerichtet. Durch ihn sollen die finanziellen Belastungen für „freiwillige Feldbefreier“ abgemildert werden.

Viele Menschen haben bereits - zum Teil großzügig - gespendet: ganz herzlichen Dank! Um insbesondere die großen anstehenden Prozesse in Folge der Feldbefreiung 07 führen zu können, möchten wir aber weiter um Spenden bitten. Das Geld wird dringend benötigt und ist gut angelegt - siehe oben. Bitte überlegt euch, welchen Beitrag ihr auf folgendes nur für diesen Zweck eingerichtete Konto einzahlen könnt:

  • Rechtshilfe Gendreck-weg
  • Kontonummer 401 687 1300
  • GLS Bank Bochum
  • BLZ 430 609 67
    Für Überweisungen aus dem Ausland:
  • BIC: GENO DE M 1 GLS
  • IBAN: DE 7643 0609 6740 1687 1300


Wer wird unterstützt, was wird unterstützt?

Kriterien
Unter „freiwilliger Feldbefreiung“ verstehen wir:

  • Aktionen zivilen Ungehorsams, die sich gegen
  • gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft richten und
  • offen (d.h. vorher angekündigt oder im Nachhinein dazu bekannt) und
  • in gewaltfreier Haltung durchgeführt wurden.

Zu einer guten Aktion Zivilen Ungehorsams gehört für uns auch die aktive Gestaltung des juristischen Nachspiels.

Auf Antrag können Gerichts- und Anwaltskosten bezuschusst werden. In besonderen Fällen auch Geldstrafen, Bußgelder und Schadensersatzpflichten.

Die AG Rechtshilfe entscheidet im Konsens, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.

Sie berücksichtigt dabei:
  • inwieweit die oben genannten Kriterien erfüllt sind
  • die Relevanz des Verfahrens
  • die wirtschaftliche Lage des Antragstellers/der Antragstellerin
  • die Höhe der Rücklagen auf dem Konto

Aktionen, die nicht von Gendreck-weg organisiert wurden, werden nur im Ausnahmefall unterstützt.


Wünsche an Antragsteller_innen

Die Rechtshilfegruppe hat einige Wünsche formuliert an die Menschen, die einen Antrag an den Rechtshilfe-Fond stellen. Dieses Dokument ist im Downloadbereich verfügbar.

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