Rechtstips< zurück zum MenüAllgemeine Hinweise /// Feldbefreiung 2008 bei Kitzingen /// Feldbefreiung 2007 in Altreetz /// LinksAllgemeine HinweiseBetroffene setzt euch auf die Mailingliste!Für alle, die rund
um die Feldbefreiungen von Gendreck-weg juristische Folgen zu tragen
oder noch zu erwarten haben, haben wir eine Mailingliste eingerichtet.
Sie dient der gegenseitigen Mitteilung, Information und dem Austausch
über das gemeinsame Vorgehen – für Betroffene eigentlich ein Muss. Hier
könnt ihr die Rechtshilfe-Mailingliste abonnieren: listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/
gendreck-weg-rechtshilfe Nach eurer Aktion
solltet ihr so bald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen -
am besten sofort nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam. Das Gedächnisprotoll
dient euch - auch Jahre später - als Gedächnisstütze; und der Rechtshilfe
und dem Rechtsanwalt, um Chancen und Risiken eines Verfahrens einschätzen
zu können. Es soll deshalb möglichst vollständig sein, also alle Aspekte
des Geschehens umfassen, soweit möglich mit zeitlichen Angaben, Namen
von Zeugen, Personenbeschreibungen der Beteiligten, z. B. Ziffern auf
Helmen. Feldbefreiung 2008 bei KitzingenAktionsidee für Angeklagte: Solidarisierungserklärung Den Vordruck für eine Solidarisierungserklärung, mit der die Unterzeichnenden ihre Solidarität mit den FeldbefreierInnen zum Ausdruck bringen können, ist jetzt unter Materialien downloadbar. Die Erklärung kann gerne von allen Betroffenen entsprechend angepasst und verwendet werden. November 2008: Erster Strafbefehl! Es gibt einen ersten Strafbefehl, er lautet auf 30 Tagessätze. Er richtet sich aber gegen eine einschlägig (wegen Feldbefreiung) vorbestrafte Person, für ErsttäterInnen ist mit 5 - 10 Tagessätzen weniger zu rechnen. Neu an diesem Strafbefehl ist, dass er nicht nur den Straftatbestand der Sachbeschädigung( §303 StGB), sondern auch des Hausfriedensbruchs (§123 StGB) beinhaltet. Mit den ersten Prozessen muss im Januar / Februar gerechnet werden, im Extremfall sogar noch im Dezember. Wir müssen uns also ranhalten mit unseren Vorbereitungen. Nicht vergessen: Wenn ihr einen Strafbefehl erhaltet, habt ihr 14 Tage Zeit um Einspruch einzulegen (einen Musterbrief hierzu gibt es unter Materialien & Rechtstipps). Verpasst ihr die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Solltet ihr im Ausland oder sonstwo sein, wenn der Strafbefehl eintrifft, könnt ihr die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen (auch hierzu gibt einen Musterbrief). Und bitte informiert die Rechtshilfe über den Erhalt von Strafbefehlen oder sonstige Post von der Staatsanwaltschaft! (Mail an die Liste oder an rechtshilfe@gendreck-weg.de) Beginn der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Würzburg Seit Anfang Oktober trudeln Einstellungsangebote der Staatsanwaltschaft Würzburg bei den beteiligten Feldbefreier_innen ein. Ein Informationsblatt der Rechtshilfe zu diesen Schreiben könnt ihr unter Materialien & Rechtstipps herunterladen (Dateiname: "Anschreiben Kitzinger Angeklagte"). Widerspruch gegen die ED-Behandlung Alle diejenigen, die im Zuge ihrer Ingewahrsamnahne von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurden, können jetzt im Nachhinein noch ihren Widerspruch dagegen einlegen und die Löschung der Daten beantragen. Eine entsprechende Vorlage mit Begründung findet ihr im Downloadbereich. Bitte mailt uns kurz, wenn ihr den Antrag gestellt bzw. Nachricht vom Polizeipräsidium bekommen habt (rechtshilfe@gendreck-weg.de). Letztes Jahr wurde dem Widerspruch in einigen Fällen stattgegeben, und die erhobenen Daten mussten im Nachhinein wieder gelöscht werden. Feldbefreiung 2007 in Altreetzlaufende Verfahren: Antrag auf Akteneinsicht kann gestellt werden All diejenigen, denen ein Prozess bevorsteht und die gerne einen Blick in ihre Akten werfen möchten, können einen Antrag auf Akteneinsicht beim Amtsgericht Bad Freienwalde stellen. Einen Musterbrief hierfür findet ihr unter Materialien & Rechtstipps. Bei Bewilligung werden die Akten i.d.R. an das nächstgelegene Gericht geschickt, wo ihr sie anschauen dürft. Einstellungsangebote der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder Einige der Menschen, die nach der Feldbefreiung 2007 in Altreetz in Polizeigewahrsam genommen wurden, haben im März ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder erhalten. Darin wird das Angebot gemacht, die Strafverfolgung wegen "gemeinschaftlicher Sachbeschädigung" gegen eine Zahlung von 500€ einzustellen. Die Rechtshilfe-Gruppe hat sich Gedanken gemacht, wie mit dieser Sache weiter umgegangen werden kann und ein kleines Empfehlungsschreiben dazu verfasst, welches ihr unter Materialien & Rechtstipps runterladen könnt. Widerspruch gegen die erkennungsdienstliche Behandlung in Altreetz Nach der Festnahme in Altreetz im Juni 2007 hatten einige der beteiligten Feldbefreier_innen Widerspruch gegen die ED-Behandlung eingelegt und die Löschung der Daten beantragt. Von Zweien wissen wir, dass ihrem Widerspruch vom Polizeipräsidium Potsdam abgeholfen, also die erkennungsdienstlichen Daten vernichtet werden. Ob dies auch tatsächlich passiert, werden wir vom zuständigen Datenschutzbeauftragen (Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow) nachprüfen lassen. Allen, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt oder nachträglich die Löschung der Daten beantragt haben, empfehlen wir unter Hinweis auf den ergangenen Widerspruchsbescheid (womit die Polizei implizit die Rechtswidrigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung zugegeben hat) nachträglich die Löschung der Daten zu beantragen. Einen Musterbrief findet ihr unter Materialien & Rechtstipps. Bitte mailt uns kurz (rechtshilfe@gendreck-weg.de) wenn ihr den Antrag gestellt bzw. Nachricht vom Polizeipräsidium Potsdam bekommen habt. LinksAuf den folgenden Seiten findet ihr interessante Informationen, die für die Aktions- und Prozessvorbereitung wertvoll sind. Sie liefern gute Vorlagen für die juristische Auseinandersetzung im Gentechnik-Bereich. Der politische Kontext, indem sie stehen, ist aber nicht a priori mit dem politischen Ansatz von Gendreck-weg gleichzusetzen.
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