April
2008 |
Am Morgen des
21. Aprils gelingt es sechs Menschen, auf das gut gesicherte und
kamera-überwachte Feld zu gelangen, auf dem das Insititut für Pflanzengenetik
und Kulturpflanzenforschung (IPK) einen Freisetzungsversuch mit
transgenem Weizen durchführt. Die FeldbefreierInnen können den Großteil
des Weizens unschädlich machen, bevor sie von der Polizei in Gewahrsam
genommen werden. |
September
2008 |
Sowohl die
6 FeldbefreierInnen als auch die Presse-Leute, die die Aktion begleitet
hatten, bekommen eine Schadensersatzforderung zugestellt. Darin
werden sie aufgefordert, bis Ende November einen Betrag von ca.
170.000 an das IPK zu bezahlen. Vertreten wird das IPK von Rechtsanwalt
Horst Rehberger. Bis 2006 war dieser Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt
und förderte die Gentechnik massiv mit Millionenbeträgen. |
Dezember
2008 |
Die ersten
AktivistInnen erhalten eine Klageschrift, die das Schadensersatzverfahren
einleitet. Der erste Verhandlungstermin wird auf den 26. Februar
2009 festgesetzt. Die Klage richtet sich nur noch gegen die 6 Aktivist_innen. |
Februar
2009 |
Wegen einer
Erhöhung der Schadensersatzforderung auf 260.000 Euro wird die Verhandlung
verschoben; stattdessen findet ein öffentliches Prozesstraining
statt, an dem über zwanzig Interessierte in den verschiedenen Rollen
der Anwälte, Angeklagten und Richter teilnehmen. Außerdem enthält
die Klage jetzt auch den Antrag, alle zukünftig entstehenden Kosten
eines Wiederholungsversuches den Beklagten aufzuerlegen. |
April
2009 |
Am 23. April
findet im voll besetzten Gerichtssaal des Landgerichts Magdeburg
und unter Anwesenheit zahlreicher JournalistInnen die erste Verhandlung
statt. Das IPK hat die Schadensersatzforderung nochmals überarbeitet
und fordert nun 240.000 Euro von den FeldbefreierInnen. Das Gericht
weist diese Forderung als nicht schlüssig begründet zurück, gibt
dem IPK jedoch eine erneute Frist bis zum 20. Mai. Sollte der durch
die Feldbefreiung entstandene Schaden bis dahin immer noch nicht
nachvollziehbar dargestellt sein, werde die Klage abgewiesen. |
Juni
2009 |
Nachdem das
IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von
240.000 Euro abgewichen ist, entscheidet das Gericht: „Die dem Grunde
nach gerechtfertigte Klage wird teilweise in Höhe von 141.744,40
€ abgewiesen.“ |
August
2009 |
Das IPK legt
Berufung ein, kurz danach folgt die Berufung durch die beklagten
FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe,
dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung,
sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens
und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt.
Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand
und "Geschäftsführung ohne Auftrag". Das IPK will auch die abgewiesenen
141.000 € haben. Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht
Naumburg in die nächste Instanz. |
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Der Strafprozess
beginnt: Die Staatsanwaltschaft (StA) erhebt Anklage gegen die 6
Feldbefreier_innen und die 4 Journalisten, die die Aktion dokumentierten.
Vorwurf an alle: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Die StA
erhebt die Anklage vor der erweiterten Schöffenkammer des Amtsgerichts
Aschersleben. Das heißt die StA geht von einer besonderen Bedeutung
des Verfahrens aus und hält eine Strafe von 2 Jahren nicht für ausgeschlossen. |
März
2010 |
Es gibt Neuigkeiten
im Strafprozess: Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dieses Prozesses
will das Amtsgericht Aschersleben diesen Prozess nicht übernehmen
und ihn stattdessen an das Landgericht Magdeburg übertragen. Dessen
Entscheidung muss nun abgewartet werden. Neben den 6 Aktivist/innen
sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch vier Presseleute,
die die Aktion journalistisch begleiteten, auf der Anklagebank sitzen.
Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Zur Presseinformation
vom 29. März. |
April
2010 |
Das Landgericht
entscheidet: 1. Die Anklage gegen die Journalisten wird nicht zugelassen.
2. Die Anklage wegen Hausfriedensbruch wird nicht zugelassen. 3.
Die Anklage wegen Sachbeschädigung wird zugelassen und an das Amtsgericht
Aschersleben (Erweiterte Schöffenkammer) zurück verwiesen. Dabei
betont das Landgericht, dass die Erweiterte Schöffenkammer nicht
gezwungen ist, hohe Strafen auszusprechen. |
Mai
2010 |
Am 4. Mai findet
die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Naumburg statt. Am 25. Mai verkündet das OLG das Urteil: Das
Grund- und Teilurteil des Landgerichts Magdeburg wird komplett aufgehoben
und an das LG Magdeburg zurückverwiesen (zur Presseinformation).
Die Berufung sowohl von der Klägerin, dem Institut für Pflanzengenetik
und Kulturpflanzenforschung (IPK) als auch von den Gendreck-weg-AktivistInnen
und ihren AnwältInnen ist somit erfolgreich und wir stehen in Magdeburg
wieder ganz am Anfang. |
September
2010 |
Die Verhandlungen
vor dem erweiterten Schöffengericht in Aschersleben beginnen. Rechtzeitig
zum Prozessbeginn hatten die Angeklagten eine Broschüre veröffentlicht,
die brisante Hintergründe zu den Vorgängen um die Freisetzung ans
Licht bringt. Zur Presseinformation |
Oktober
2010 |
Zweiter Verhandlungstag
vor dem erweiterten Schöffengericht in Aschersleben. Der Vorschlag
der Vorsitzenden Richterin Plaga, die Angeklagten zu einer niedrigen
Geldstrafe zu verurteilen, wird von den Angeklagten nicht angenommen.
Diese hoffen weiterhin auf einen Freispruch. Zur Presseinformation
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