Feldbefreiung in Gatersleben 2008:
Beendigung eines Freisetzungsversuchs von Gentech-Weizen

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Hintergründe zur Aktion sowie Statements der beteiligten
FeldbefreierInnen finden ihr auf den Gatersleben-Seiten.

April 2008 Am Morgen des 21. Aprils gelingt es sechs Menschen, auf das gut gesicherte und kamera-überwachte Feld zu gelangen, auf dem das Insititut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Weizen durchführt. Die FeldbefreierInnen können den Großteil des Weizens unschädlich machen, bevor sie von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.
September 2008 Sowohl die 6 FeldbefreierInnen als auch die Presse-Leute, die die Aktion begleitet hatten, bekommen eine Schadensersatzforderung zugestellt. Darin werden sie aufgefordert, bis Ende November einen Betrag von ca. 170.000 an das IPK zu bezahlen. Vertreten wird das IPK von Rechtsanwalt Horst Rehberger. Bis 2006 war dieser Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt und förderte die Gentechnik massiv mit Millionenbeträgen.
Dezember 2008 Die ersten AktivistInnen erhalten eine Klageschrift, die das Schadensersatzverfahren einleitet. Der erste Verhandlungstermin wird auf den 26. Februar 2009 festgesetzt. Die Klage richtet sich nur noch gegen die 6 Aktivist_innen.
Februar 2009 Wegen einer Erhöhung der Schadensersatzforderung auf 260.000 Euro wird die Verhandlung verschoben; stattdessen findet ein öffentliches Prozesstraining statt, an dem über zwanzig Interessierte in den verschiedenen Rollen der Anwälte, Angeklagten und Richter teilnehmen. Außerdem enthält die Klage jetzt auch den Antrag, alle zukünftig entstehenden Kosten eines Wiederholungsversuches den Beklagten aufzuerlegen.
April 2009 Am 23. April findet im voll besetzten Gerichtssaal des Landgerichts Magdeburg und unter Anwesenheit zahlreicher JournalistInnen die erste Verhandlung statt. Das IPK hat die Schadensersatzforderung nochmals überarbeitet und fordert nun 240.000 Euro von den FeldbefreierInnen. Das Gericht weist diese Forderung als nicht schlüssig begründet zurück, gibt dem IPK jedoch eine erneute Frist bis zum 20. Mai. Sollte der durch die Feldbefreiung entstandene Schaden bis dahin immer noch nicht nachvollziehbar dargestellt sein, werde die Klage abgewiesen.
Juni 2009 Nachdem das IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von 240.000 Euro abgewichen ist, entscheidet das Gericht: „Die dem Grunde nach gerechtfertigte Klage wird teilweise in Höhe von 141.744,40 € abgewiesen.“
August 2009 Das IPK legt Berufung ein, kurz danach folgt die Berufung durch die beklagten FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe, dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt. Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand und "Geschäftsführung ohne Auftrag". Das IPK will auch die abgewiesenen 141.000 € haben. Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht Naumburg in die nächste Instanz.
Der Strafprozess beginnt: Die Staatsanwaltschaft (StA) erhebt Anklage gegen die 6 Feldbefreier_innen und die 4 Journalisten, die die Aktion dokumentierten. Vorwurf an alle: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Die StA erhebt die Anklage vor der erweiterten Schöffenkammer des Amtsgerichts Aschersleben. Das heißt die StA geht von einer besonderen Bedeutung des Verfahrens aus und hält eine Strafe von 2 Jahren nicht für ausgeschlossen.
März 2010 Es gibt Neuigkeiten im Strafprozess: Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dieses Prozesses will das Amtsgericht Aschersleben diesen Prozess nicht übernehmen und ihn stattdessen an das Landgericht Magdeburg übertragen. Dessen Entscheidung muss nun abgewartet werden. Neben den 6 Aktivist/innen sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch vier Presseleute, die die Aktion journalistisch begleiteten, auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Zur Presseinformation vom 29. März.
April 2010 Das Landgericht entscheidet: 1. Die Anklage gegen die Journalisten wird nicht zugelassen. 2. Die Anklage wegen Hausfriedensbruch wird nicht zugelassen. 3. Die Anklage wegen Sachbeschädigung wird zugelassen und an das Amtsgericht Aschersleben (Erweiterte Schöffenkammer) zurück verwiesen. Dabei betont das Landgericht, dass die Erweiterte Schöffenkammer nicht gezwungen ist, hohe Strafen auszusprechen.
Mai 2010 Am 4. Mai findet die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg statt. Am 25. Mai verkündet das OLG das Urteil: Das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Magdeburg wird komplett aufgehoben und an das LG Magdeburg zurückverwiesen (zur Presseinformation). Die Berufung sowohl von der Klägerin, dem Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) als auch von den Gendreck-weg-AktivistInnen und ihren AnwältInnen ist somit erfolgreich und wir stehen in Magdeburg wieder ganz am Anfang.
September 2010 Die Verhandlungen vor dem erweiterten Schöffengericht in Aschersleben beginnen. Rechtzeitig zum Prozessbeginn hatten die Angeklagten eine Broschüre veröffentlicht, die brisante Hintergründe zu den Vorgängen um die Freisetzung ans Licht bringt. Zur Presseinformation
Oktober 2010 Zweiter Verhandlungstag vor dem erweiterten Schöffengericht in Aschersleben. Der Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Plaga, die Angeklagten zu einer niedrigen Geldstrafe zu verurteilen, wird von den Angeklagten nicht angenommen. Diese hoffen weiterhin auf einen Freispruch. Zur Presseinformation

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