Pressemitteilung Gendreck-weg 5.9.2017

9 Jahre nach Feldbefreiung von Gatersleben: OLG Naumburg weist Schadensersatzklage des IPK Gatersleben endgültig ab.

Seit dem 5.9.2017 steht die Abweisung des Berufungsantrags des Gentechnik-Institutes als offensichtlich unbegründet fest.

Im April 2008 betraten sechs FeldbefreierInnen das Versuchsfeld des Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK, um gentechnisch veränderte Weizenpflanzen zu zerstören. Sie wollten die seit über hundert Jahren weltweit gesammelten Weizensorten der Genbank Gatersleben vor dem Risiko der Kontamination schützen, nachdem der Protest von Wissenschaftlern, eine Unterschriftensammlung von mehr als 200 000 Leuten und ein Verwaltungsverfahren das IPK nicht davon abhalten konnten, die Freisetzung durchzuführen.

Rechtsanwältin Katrin Brockmann: Im Lauf des Prozesses bestätigten sich nicht nur die vorher geltend gemachten Risiken für die Pflanzen der Genbank. Es wurde noch dazu deutlich, dass diese mit viel Steuergeldern subventionierte Freisetzung ein schlecht geplanter Versuch war, dessen Durchführung zu wünschen übrig lies und dessen Auswertung schon im ersten Jahr nicht antragsgemäß erfolgte. Letztendlich konnte das IPK Gatersleben trotz ihnen in den ersten Jahren zunächst sehr gewogenen Richtern im Prozess schon nicht nachweisen, dass der Freisetzungsversuch nicht auswertbar war.

Viel Energie wurde dagegen vom IPK in Sicherheitsmaßnahmen und später in die Kriminalisierung der FeldbefreierInnen gesteckt. Rechtsanwältin Katrin Brockmann konstatiert für diese Freisetzung: Risikotechnologie gepaart mit Unvermögen ist eine sehr gefährliche Mischung. Auch deshalb sind wir drei Anwälte sehr froh, dass jedenfalls unsere Mandanten nicht für die Wiederholung dieses Versuches zahlen. Wir bedauern allein, dass aufgrund des Prozessverlaufs wichtige rechtliche Problemstellungen, wie Fragen des Notstandsrechts oder der gerichtlichen Überprüfung des Genehmigungsbescheids für die Freisetzung in diesem Verfahren nicht entschieden werden müssen.

Einer der Feldbefreier: Die Aktion in Gatersleben gehörte zu den spektakulärsten Feldbefreiungen in Deutschland, die - neben anderen Aktionen - im Jahr 2011 zum Aus von Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen führten. Seitdem werden deutlich weniger gentechnische Verunreinigungen beim Saatgut festgestellt. Dass diesem ökologischen Erfolg auch juristische Siege folgen, zeigt, dass die Agrogentechnikindustrie sich hier nicht durchsetzen konnte. Wenn sie nun versuchen, das Gentechnikgesetz durch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren zu umgehen, werden sie auch zukünftig den Widerstand der Zivilgesellschaft zu spüren bekommen.

Pressekontakt: Katrin Brockmann: 030-28876783, rechtsanwaeltin@katrin-brockmann.de, Mirjam Anschütz: 0163 1920655

Jutta Sundermann (ich könnte Journis Kontakte zu Feldbefreier*innen vermitteln)