Schlamperei und Subventionsbetrug... Pressemitteilung
* Noch kein Urteil,
aber Zweifel an Schadenshöhe aufgrund fragwürdiger Versuchsbedingungen
Die Verhandlung
heute Strafantrag wegen Subventionsbetrug Das intensive Aktenstudium im Zusammenhang mit dem Prozess brachte etliche Ungereimtheiten bei der Bewilligung des Versuches und dessen Durchführung zu Tage. Diese Erkenntnisse versetzten die AktivistInnen in die Lage, zusammen mit ihren AnwältInnen einen Strafantrag zu stellen wegen Subventionsbetruges, der gestern der zuständigen Staatsanwaltschaft in Magdeburg zuging. Die Anzeige richtet sich gegen Prof. U. Wobus, Prof. Dr. Andreas Graner und Dr. Winfriede Weschk vom IPK Gatersleben, Dr. Ralf Schachschneider vom Projektpartner Nordsaat Saatzucht GmbH, sowie Dr. Thomas Reitmann, dem zuständigen Mitarbeiter des Kultusministeriums Danach verstieß die Förderung der Freisetzungen gegen § 23 LHO (LandesHaushaltsordnung). Unabhängig davon wurde bezüglich der Feststellung des Umfangs der Förderung gegen Subventionsrecht durch das Kultusministerium verstoßen. Insbesondere wurden keine konkreten Feststellungen zu der Beteiligung des Projektpartners Nordsaat Saatzucht GmbH getroffen. Erkannte Sparmöglichkeiten wurden ohne Begründung nicht wahrgenommen. Bei der Antragstellung und der Abrechnung über den tatsächlichen Anteil der Nordsaat Saatzucht GmbH an den Aufwendungen für die Freisetzung und die anderen geförderten Arbeitspakete wurden unrichtige und unvollständige Angaben gemacht. Dies wurde vom Kultusministerium mit getragen. Eine Reihe von geförderten Versuchen wurde nicht durchgeführt, ohne dass konkrete Ersparnisse ausgewiesen wurden. Die überwiegende Zahl der geplanten Auswertungen und Vergleiche bezüglich der Freisetzungen wurden nicht durchgeführt, ohne dass ersparte Aufwendungen ausgewiesen wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem beantragten Verbundprojekt um ein Scheingeschäft nach § 4 Subventionsgesetz handelt. Für Rückfragen:
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