Schlamperei und Subventionsbetrug...

Pressemitteilung
Gendreck-weg
Donnerstag, 27. Oktober 2011

* Noch kein Urteil, aber Zweifel an Schadenshöhe aufgrund fragwürdiger Versuchsbedingungen
* Nach Aktenstudium: Beklagte stellen Strafanzeige wegen Subventionsbetruges

Die Verhandlung heute
Am heutigen Donnerstag verhandelte das Landgericht Magdeburg erneut gegen die sechs AktivistInnen, die 2008 auf dem Genweizenfeld in der Nachbarschaft der Saatgutbank Gatersleben Pflanzen zerstört hatten. Ein Versuch des Gerichts, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen, scheiterte an den weit auseinander liegenden Vorstellungen der Parteien. Um zu erkunden, wie viele Gentech-Weizenpflanzen der Feldbefreiungsaktion eigentlich zum Opfer fielen, wurde erneut die Versuchsleiterin des Gaterslebener Insti­tuts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) befragt. Ihre Antworten stellen nach Ansicht der Beklagten das IPK in ein schlechtes Licht. Aktivistin Tanja Lea Hintze: “Frau Weschke konnte kaum genaue Angaben machen, ob das Institut die zerstörten oder die erhaltenen Pflanzen nachgezählt hatte. Weil die ganze Versuchsanlage fehlerhaft war und die Pflanzen zu weit voneinander entfernt ausgebracht wurden, steht in Frage, ob es überhaupt eine Auswertung hätte geben können, auch ohne jede Aktion. Auch gegen einen ordnungsgemäßen Versuch wäre eine Aktion notwendig gewesen, aber die skandalösen Bedingungen in Gatersleben zeigen, wie wenig den Versuchsdurchführenden zu vertrauen ist.“ Zugleich betonte sie, dass die Feldbefreiung die Blüte der manipulierten Weizenpflanzen verhindert und damit die Saatgutbank vor großem Schaden bewahrt hätte. Das Gericht hat einen Verkündungstermin für den 17.11. angesetzt, an dem entweder weitere Beweise und Gutachten angefordert oder ein Urteil mitgeteilt werden sollen.

Strafantrag wegen Subventionsbetrug Das intensive Aktenstudium im Zusammenhang mit dem Prozess brachte etliche Ungereimtheiten bei der Bewilligung des Versuches und dessen Durchführung zu Tage. Diese Erkenntnisse versetzten die AktivistInnen in die Lage, zusammen mit ihren AnwältInnen einen Strafantrag zu stellen wegen Subventionsbetruges, der gestern der zuständigen Staatsanwaltschaft in Magdeburg zuging. Die Anzeige richtet sich gegen Prof. U. Wobus, Prof. Dr. Andreas Graner und Dr. Winfriede Weschk vom IPK Gatersleben, Dr. Ralf Schachschneider vom Projektpartner Nordsaat Saatzucht GmbH, sowie Dr. Thomas Reitmann, dem zuständigen Mitarbeiter des Kultusministeriums

Danach verstieß die Förderung der Freisetzungen gegen § 23 LHO (LandesHaushaltsordnung). Unabhängig davon wurde bezüglich der Feststellung des Umfangs der Förderung gegen Subventionsrecht durch das Kultusministerium verstoßen. Insbesondere wurden keine konkreten Feststellungen zu der Beteiligung des Projektpartners Nordsaat Saatzucht GmbH getroffen. Erkannte Sparmöglichkeiten wurden ohne Begründung nicht wahrgenommen. Bei der Antragstellung und der Abrechnung über den tatsächlichen Anteil der Nordsaat Saatzucht GmbH an den Aufwendungen für die Freisetzung und die anderen geförderten Arbeitspakete wurden unrichtige und unvollständige Angaben gemacht. Dies wurde vom Kultusministerium mit getragen. Eine Reihe von geförderten Versuchen wurde nicht durchgeführt, ohne dass konkrete Ersparnisse ausgewiesen wurden. Die überwiegende Zahl der geplanten Auswertungen und Vergleiche bezüglich der Freisetzungen wurden nicht durchgeführt, ohne dass ersparte Aufwendungen ausgewiesen wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem beantragten Verbundprojekt um ein Scheingeschäft nach § 4 Subventionsgesetz handelt.

Für Rückfragen:
Zum Prozess:
Tanja Lea Hintze, 0163 / 45 14 75 9
Holger Isabell Jänicke, 0170 / 75 65 45 1
Zur Anzeige auch
Rechtsanwälting Kathrin Brockmann, Tel: 030/ 288 76 783