Gendreck - Weg Pressemitteilungen 2010

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Pressemitteilung vom 29.07.2010

Gentechnik-GegnerInnen lassen Amflora nicht zu

Sechs FeldbefreierInnen von Gendreck-weg holen BASF-Kartoffel vom Acker

Am heutigen Donnerstag, dem 29. Juli, haben sechs UnterstützerInnen der Initiative Gendreck-Weg trotz Polizei sechs Säcke mit gentechnisch veränderten (gv) Kartoffeln vom Amflora-Acker der BASF nahe Zepkow im Müritzkreis (Mecklenburg-Vorpommern) entfernt. Sie entsorgten sie in Säcken mit der Aufschrift „Vorsicht! Gentechnisch veränderte Organismen! Nicht zum Verzehr geeignet!“ Unterstützt wurden sie von vielen AnwohnerInnen und der örtlichen Bürgerinitiative.

Laut ihrer Aussage will niemand haben, was hier als von der Bundesregierung genehmigte Stärkekartoffel wächst. Sowohl die deutsche Stärkeindustrie als auch die Verbraucher lehnen dankend ab. Von den vielen guten Gründen gegen die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft allgemein, geben die AktivistInnen noch einige spezielle Gründe für die Ablehnung der Amflora an:

1. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) warnt davor, diese GV-Kartoffel in Umlauf zu bringen. Denn Amflora enthält eine Gensequenz, die sie gegen zwei Antibiotika resistent macht, die als Reservemedikament beispielsweise gegen TBC dienen. Und nach den in Europa geltenden Zulassungsregeln ist eine Pflanze, die Antibiotikaresistenz-Markergene enthält, nicht mehr zuzulassen. Von seiten der europäischen Zulassungsstelle EFSA und von BASF wird zwar behauptet, dass ein horizontaler Gentransfer unwahrscheinlich ist. Die Zulassung ist aber davon unabhängig rechtswidrig zustande gekommen.

2. Für das Zulassungsverfahren ist die Vorlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. BASF hat hierzu das Ergebnis zweier Studien vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass verschiedene Käfer und Insekten die Amflora nicht nachhaltig schädigten. Bei der UVP geht es aber nach geltendem Recht und Gesetz um die Frage, ob der GVO der Umwelt schadet, und nicht umgekehrt.

3. BASF hat die Verbreitung der sogenannten Stärkekartoffel nicht unter Kontrolle: In Bütow (letztjähriger Anbau) wurden auf dem abgeernteten Feld mehrmals Wildschweine gesichtet, die restliche Kartoffeln ausgruben, und BASF tat nichts, um das zu verhindern. Da beißt sich die Katze in den Schwanz: eigentlich fehlt die Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für eine Zulassung, doch BASF gibt gegenüber alarmierten BürgerInnen die unrechtmäßige Zulassung als Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

4. Auch ein Auskreuzen in Futtermittel und Lebensmittel wird von BASF explizit nicht ausgeschlossen, denn sie beantragten für die sogenannte Stärkekartoffel gleichzeitig auch die Zulassung als Futter- und Lebensmittel - ohne jegliche Gesundheitsprüfung oder Fütterungsstudie.

Doch eine Klage zur Verhinderung des gentechnischen Anbaus ist nach dem Gentechnikgesetz selbst bei größter Gefahrenlage ausgeschlossen. Bis zu einem Endergebnis ist die Amflora schon längst geerntet. Deswegen sieht Holger-Isabelle Jänicke von der Initiative Gendreck-weg jetzt die Zeit zum Handeln gekommen: „Ich will, dass die Zulassung widerrufen wird. So lange Weder Politiker noch Gerichte Mensch und Natur vor der Gentechnik schützen, müssen wir eben selbst für den faktischen Widerruf sorgen," so der Feldbefreier, während er in seinem Schutzanzug die Pflanzen entfernt.

„Mit unserer Aktion setzen wir ein starkes Signal, die Amflora von den Äckern vertreiben soll," bekräftigt auch Karl Braig, der mit dieser Aktion seine dritte Verurteilung wegen einer Feldbefreiung riskiert. "Wir fordern die BASF auf, endlich diese Kartoffel aus dem Verkehr zu ziehen. Gentechnik gehört nicht auf die Felder oder die Teller“.

Als Reaktion organisierte das Unternehmen BASF eine Gegendemonstration mit ihren Auszubildenden. "Die Abhängigkeit der ArbeitnehmerInnen von ihrem Unternehmen auf diese Weise auszunutzen, finde ich schäbig," kommentiert Simone Ott, eine Unterstützerin, diese Aktion.

Kontakt:
Jochen Fritz (Pressekontakt vor Ort): 0171-822 97 19
Simone Ott (Pressekontakt): 0151-21 13 13 14 simoneott974@yahoo.de
Holger-Isabell Jänicke (Feldbefreier): 0170-75 65 451
Karl Braig (Feldbefreier): 0151-26 07 83 68

Bilder unter www.gendreck-weg.de


Pressemitteilung Eichhörnchen 1.7.2010

Würzburg: Ein Urteil im Name der Gentechnik

Hartes Urteil gegen Gentechnikgegnerin trotz Verunreinigungsskandale und Anerkennung der Gefahren der Gentechnik

Aktivistin kämpft weiter - Revision eingelegt

Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen ca. 60 GentechnikgegnerInnen zur Tat: Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein mit Genmais MON 810 bestelltes Feld. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre später wurde am 30. Juni 2010 das erste Urteil gegen Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem Würzburger Landgericht gesprochen. 45 Tagessätze à 15. Euro, ein hartes Urteil für die nichtvorbestrafte Angeklagte, die darin ein Versuch der Abschreckung sieht. Eingeschüchtert fühlt sie sich jedoch nicht: die kämpferische Aktivistin zieht vor der nächsten Instanz und sieht sich sogar durch das Urteil in ihrem Kampf bestätigt. Vom Staat - auch von Gerichten - ist kein Schutz zu erwarten, der Kampf für eine gentechnikfreie Welt bedeutet Handarbeit auf dem Acker.

Dem Urteil vorausgegangen waren sechs Prozesstage, die die Angeklagte nutzte,um ihre Argumente darzulegen. Sie berief sich auf dem § 34 des Strafgesetzbuches, dem rechtfertigenden Notstand und stellte 31 Beweisanträge. Diese zielten darauf hin, die Gefahren der Gentechnik sowie das Versagen von Behörden und Politik in deren Abwehr, zu beweisen. Zahlreiche Anträge wurden vom Gericht als wahr unterstellt. Das Versagen von Politik und Behörden ist offenkundig, wie die aktuellen zahlreichen Verunreinigungsskandale es belegen.

In ihrem einstündiges bewegendes Plädoyer setzte sich Lecomte mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des rechtfertigenden Notstandes auseinander und forderte schließlich das Gericht auf, Mut zu zeigen und Rechtsgeschichte zu schreiben. Rechtsgeschichte, die zu einer Gesellschaft, die sich schneller entwickelt als die Gesetze selbst, passt. Die junge Französin zitierte Einzelfälle aus England und Frankreich, wo Menschen wegen ähnlichen Aktionen freigesprochen wurden. Ein Freispruch würde die politischen Verhältnisse zum Tanzen bringen und die Politik zum Handeln zwingen, so die Aktivistin.

Dem folgte das konservative Gericht - ohne Überraschung - nicht. Es sah die Gefahren für Mensch und Umwelt als gegeben ein, nahm der Angeklagten ab, dass sie von einem Notstand ausgegangen sei. Es setzte aber trotzdem auf Härte - wohl um die Aktivistin und ihre MitkämpferInnen einzuschüchtern – es folgen noch ca. ein Dutzend Prozesse. "Das ist kein Urteil im Name des Volkes, sondern der Gentechmafia" spottete die Aktivistin nach der Urteilsverkündung. "Ich sehe die Feldbefreiungsaktion weiterhin als legitime Form des Protestes an und werde mich selbstverständlich weiter tatkräftig für eine Gentechnikfreie Welt einsetzen. Eingeschüchtert bin ich nicht. Nur wütend! Wütend weil trotz der Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung, trotz der unzähligen Verunreinigungsskandale, die Gentechnik weiter vorangetrieben wird. Das gestrige Urteil ist ein Teil dieser verrückten Welt."

Die Rechtsfragen, die im Verlauf des Prozesses aufgeworfen wurden, werden Gerichte in den nächsten Instanzen noch lange beschäftigen. Denn Cécile Lecomte ist eine Kämpferin. Die streitbare Französin ist oft dabei, wenn irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörungen protestiert wird. Manchmal auf dem Acker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an Gebäudefassaden. Die Auseinandersetzung vor Gericht ist für sie Teil der Aktion.

Kontakt für Rückfragen:
eichhoernchen@ouvaton.org oder Tel: 0163 7342462
www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html


Pressemitteilung ++ Gendreck-weg ++ 22. April

Zeuge verwickelt sich in Widersprüche

Kartoffelschleuderer fordert Freispruch und freut sich auf die Fortsetzung des Prozesses

Zum dritten Mal und zu einem besonders spannenden Verhandlungstag trafen sich am Mittwoch, den 21. April, Richter, Angeklagte und Zeugen am Amtsgericht Waren. Weiterhin geht es um die Protestaktion gegen den Anbau der BASF-Gentech-Kartoffel Amflora, bei der die Angeklagten im Mai 2009 mit Hilfe einer großen Schleuder Ökosetzkartoffeln auf das für die Gentechnikpflanzen angemeldete Feld geschossen hatten..

Der Angeklagte Heinz Wittmer fordert Freispruch für sich und seine Mitstreiter und betonte nach der Verhandlung gestern: „Mit jeder Zeugenaussage wird deutlicher, dass die Vorwürfe gegen uns völlig unhaltbar sind. Die Zeugen widersprechen sich, offensichtlich weiß eine Hand nicht was die andere tut. Das bestätigt uns in unserem Protest, denn hier geht es nicht um eine Kartoffeldruckparty für Kinder sondern um manipulierte Pflanzen, die großen Schaden anrichten können.“

Nachdem bei der vorletzten Verhandlung der Vertragsbauer Niehoff ausgesagt hatte, war am Mittwoch sein Versuchsleiter Herr Behrend geladen und widersprach seinem Arbeitgeber. Anders als dieser ausgesagt hatte, erinnerte sich der Versuchsleiter, dass der Konzern BASF und nicht Niehoff selbst entschieden habe, was nach dem Angriff mit den Ökosaatkartoffeln auf der Fläche zu geschehen habe.

Im Strafbefehl wurde Angeklagten noch vorgeworfen, durch ihre Aktion rund zwei Hektar Acker unbrauchbar gemacht zu haben, die dann kostspielig zusätzlich für eine Aussaat bearbeitet werden mussten. Behrend sagte, jetzt aus, es seien schon 24 Hektar bearbeitet gewesen, 4 Hektar mehr als benötigt, aber die BASF habe entschieden, die Anbaufläche kurzfristig um die Fläche zu reduzieren, auf der Ökokartoffeln verteilt worden sind. Dann wäre nichts extra bearbeitet worden.

Als der Richter nachfragte, wann ein Acker denn als unbrauchbar zu bezeichnen sei, konnte der Zeuge nicht weiterhelfen. Im letzten Jahr hatte er nach der Kartoffelstöraktion der BASF geraten, diese Fläche bei der Amflora-Aussaat auszusparen und die Ludwigshafener hätten das so angeordnet. In diesem Jahr hatte nun Greenpeace ebenfalls eine Gegensaataktion durchgeführt. Der Versuchsleiter habe die selbe Frage gestellt, wie er verfahren sollte und dieses Mal wollte die BASF nicht ausweichen und beschied, dass der Acker mit Amflora bepflanzt werden könne.

Der Prozess geht weiter. Am 5. Mai wird die Verhandlung vor dem Amtsgericht Waren ab 13.00 Uhr fortgesetzt. Die Angeklagten hoffen, dann die BASF in den Zeugenstand zu bringen.

Für Rückfragen:

  • Heinz Wittmer, 0151 - 11 59 36 33
  • Holger Isabelle Jänicke, 0170 - 75 65 45 1

Pressemitteilung ++ Gendreck-weg ++ 19. April

Drei FeldbefreierInnen verurteilt

Erfolgreicher Verkauf von Tagessätzen

Am heutigen Montag wurden drei weitere FeldbefreierInnen, die im Juni 2008 an der Genmais-Feldbefreiung und Maistauschaktion in Unterfranken teilgenommen haben, vom Amtsgericht Kitzingen zu jeweils 20, 25 und 30 Tagessätzen verurteilt. Vor der Verhandlung wurden in der Kitzinger Innenstadt in einer symbolischen Aktion „Tagessätze“ an die Passantinnen und Passanten gegen eine Urkunde verkauft. „Der erfolgreiche Verlauf des Tagessatzverkaufs zeigt einmal mehr, dass ein Großteil der Bevölkerung Gentechnik ablehnt und Feldbefreiungen unterstützt.“ sagt die Angeklagte Charlotte Tosi.

Die Angeklagten beriefen sich während der Verhandlung auf den § 34 StGB, um die Feldbefreiung als einen rechtfertigenden Notstand zu legitimieren. Richter und Staatsanwalt wiesen diese Argumentation kategorisch zurück. „Beweisanträge wurden mit der Begründung abgelehnt, dass kein Notstand vorlag und keine unmittelbare Gefahr von den Maispflanzen ausging. Ohne jeglichen Beweis wurde durch das Gericht eine naturwissenschaftliche Beurteilung vorweggenommen, die überhaupt erst durch die Annahme der Beweisanträge hätte getroffen werden können.“ sagt die Angeklagte J. B.

Einige der Verurteilten werden gegen das heutige Urteil in Berufung gehen. Der Verurteilte Alexis Schwartz erklärt: „Die unhaltbare Argumentation des Gerichts und die ungebrochene Solidarität in der Bevölkerung ermutigen mich, das Verfahren in der nächsten Instanz engagiert fortzuführen.“

Die erste Berufungsverhandlung in Zusammenhang mit der Feldbefreiung im Jahr 2008 findet am Montag, den 26. April um 9:00 Uhr im Landgericht Würzburg statt.


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