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Laufende Verfahren

Kitzingen 2008 /// Gatersleben 2008 /// Unterlassungsverfahren 2007 /// Einstweilige Verfügung 2008

Anstehende Prozesstermine

19. Juli Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 13:30 Uhr)
20. Juli Landgericht Würzburg: Berufungsprozesse wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 9:00 Uhr bzw. 13:30 Uhr)
26. Juli Landgericht Würzburg: Berufungsprozesse wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 9:00 Uhr bzw. 13:30 Uhr)
3. August Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 9:00 Uhr)
9. August Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 13:30 Uhr)
13. September Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 13:30 Uhr)
28. September Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung 2008 (Beginn 11:00 Uhr)

Hintergründe der Verfahren

Freiwillige Feldbefreiung bei Kitzingen 2008: 55 Festnahmen

Juni 2008 Während des gentechnikfreien Camps in Mainstockheim bei Kitzingen (Unterfranken) gelingt es über 60 AktivistInnen, am frühen Morgen des 29. Juni auf ein Feld zu gelangen, auf dem bereits gentechnisch veränderter Mais der Linie MON810 wächst. Es gelingt ihnen, das ca. ein Hektar große Feld komplett unschädlich zu machen; ein Teil der Pflanzen wird dabei durch mitgebrachten Bantam-Mais ersetzt. 55 Menschen werden daraufhin festgenommen; sie müssen nun mit Gerichtsverfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch rechnen.
Oktober 2008 Bereits dreieinhalb Monate nach der Feldbefreiung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg damit begonnen, den Teilnehmer_innen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mitzuteilen. Der Tatvorwurf lautet dabei "gemeinschaftliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch" (§ 303 Abs. 1, 303c, 123, 25 Abs. 2, 52 StGB); der durch die Feldbefreiung verursachte Sachschaden wird auf ca. 1500 € beziffert. Gleichzeitig bietet die Staatsanwaltschaft den Betroffenen an, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Dazu soll eine Geldspende an eine gemeinnützige Einrichtung geleistet werden, der geforderte Geldbetrag beträgt 200 € für Jugendliche unter 18 Jahren, 250 € für 18-21Jährige und 400 € für Erwachsene über 21 Jahren.
November 2008 Die Staatsanwalt Würzburg verschickt den ersten Strafbefehl an einen einschlägig vorbestraften "Wiederholungstäter", das Strafmaß beträgt 30 Tagessätze à 20 €. Neu an diesem Strafbefehl ist, dass er nicht nur den Straftatbestand der Sachbeschädigung( §303 StGB), sondern auch des Hausfriedensbruchs (§123 StGB) beinhaltet.
Anfang 2009 Zahlreiche weitere Feldbefreier/innen erhalten ihren Strafbefehl; ihnen wird Sachbeschädigung (§303 StGB) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (§123 StGB) vorgeworfen. Das Strafmaß beträgt 20 Tagessätze für "Ersttäter/innen" und 30 Tagessätze für "Wiederholungstäter/innen", die Höhe der Tagessätze liegt zwischen 15 und 50 Euro.
Juli 2009 Die ersten Prozesse gegen die FeldbefreierInnen finden statt. Den Auftakt machten Erasmus Müller und Cécile Lecomte, die vom Amtsgericht Kitzingen am zweiten Verhandlungstag wegen Sachbeschädigung verurteilt werden. Der Richter wollte auf eine rechtfertigende Gefahrensituation zu keiner Zeit eingehen und lehnte auch alle Beweisanträge ab, da sie für das Verfahren unerheblich seien. Beide Angeklagten wurden zu 45 Tagessätzen verurteilt - mehr als der Strafbefehl vorgesehen hatte. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass die Beklagten vorsätzlich diese Sachbeschädigung begangen hätten. Sie hätten öffentliches Aufsehen erregen wollen und erschienen ihm unbelehrbar. Einen Notstand sah er nicht gegeben, weil die Pflanzen zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gefahr darstellten. Die angeführten Gründe für den Notstand seien zudem zu weit von persönlichen Rechtsgütern der Beklagten entfernt. Die Beklagten hätten auch nicht alle Möglichkeiten, gegen den Anbau von Genmais vorzugehen ausgeschöpft. Eine Feldbefreiung sei zudem kein erfolgversprechendes Mittel, um die möglichen Gefahren von Genmais abzuwenden, da ja unmöglich alle Felder zerstört werden könnten.
Zu den Pressemitteilungen der ersten Verhandlungstage geht es hier.
August/
September 2009
Vier weitere Prozesse mit je 1 bis 4 Angeklagten finden statt. Der Richter achtet streng auf die Einhaltung von Formalia (wie z.B. Aufstehen im Gerichtssaal), läßt die Angeklagten meist so lange reden, wie sie wollen - ohne aber wirklich zuzuhören. Er behandelt die Feldbefreiung als kriminelle Tat, bei der strafverschärfend berücksichtigt werden muß, wenn der Täter/die Täterin die eigene Tat positiv bewertet. So kommt es, daß "ErsttäterInnen" zu 30 Tagessätzen verurteilt werden. WiederholungstäterInnen bekommen einen Aufschlag von 15 Tagessätzen und wer das Gericht durch "unbotmäßiges Verhalten" ärgert bekommt einen weiteren Aufschlag.
Begleitet werden die Prozesse jeweils von Aktionen in der Stadt. Die regionale Presse berichtet ausführlich darüber. Bei einem öffentlichen "Prozeß" auf dem Kitzinger Marktplatz werden kurzerhand Zuschauer und Besucher eines Straßencafes zu Schöffen erklärt. "Richter" Holger Isabelle Jänicke kann im Namen des Volkes den bisher einzigen Freispruch verkünden, der allerdings nicht rechtswirksam ist.
November 2009 Beim Prozess gegen die Feldbefreier Stefan Mühl, Mathias John und Michael Pflugrath am 30. November kommt es zu einer Eskalation im Amtsgericht Kitzingen: Der vorsitzende Richter fordert polizeiliche Verstärkung an und lässt den Saal räumen. Alle Zuschauer/innen müssen das Gerichtsgebäude verlassen und ihre Personalien abgeben.
Hier geht es zum Augenzeugenbericht einer Zuschauerin.
Ende 2009 Die Bilanz am Jahresende: Es gab acht Prozesse mit jeweils 1 bis 4 Angeklagten. Der Richter achtete streng auf die Einhaltung von Formalia (wie z.B. Aufstehen im Gerichtssaal), und behandelte die Feldbefreiung als kriminelle Tat, bei der strafverschärfend berücksichtigt wurde, wenn der Täter oder die Täterin die eigene Tat positiv bewertete. Wer das Gericht durch "unbotmäßiges Verhalten" ärgerte, bekam einen weiteren Aufschlag. Die Strafhöhen lagen zwischen 25 Tagessätzen und 45 Tagessätzen, in manchen Fällen lag die Verurteilung somit über dem im Strafbefehl veranschlagten Strafmaß. Die Verurteilten zeigten sich schockiert über die hohen Strafen; viele legten Berufung ein.
April 2010 Drei weitere der beteiligten FeldbefreierInnen werden am Amtsgericht Kitzingen zu jeweils 20, 25 und 30 Tagessätzen verurteilt. Die Angeklagten beriefen sich auf den § 34 StGB, um die Feldbefreiung als einen rechtfertigenden Notstand zu legitimieren. Richter und Staatsanwalt wiesen diese Argumentation kategorisch zurück. „Beweisanträge wurden mit der Begründung abgelehnt, dass kein Notstand vorlag und keine unmittelbare Gefahr von den Maispflanzen ausging. Ohne jeglichen Beweis wurde durch das Gericht eine naturwissenschaftliche Beurteilung vorweggenommen, die überhaupt erst durch die Annahme der Beweisanträge hätte getroffen werden können.“ sagt die Angeklagte Jennifer Boltze.
Juli 2010 Die Verhandlungen in erster Instanz sind beendet. Alle 39 FeldbefreierInnen, die in Kitzingen vor Gericht standen, wurden wegen Sachbeschädigung verurteilt; das Strafmaß lag zwischen 20 und 70 (!!) Tagessätzen.
Auch zwei Berufungsurteile gibt es bereits: Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde zu 45 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, ein weiterer Aktivist zu 20 Tagessätzen à 9 Euro.

Feldbefreiung in Gatersleben 2008: Beendigung eines Freisetzungsversuchs von Gentech-Weizen

Hintergründe zur Aktion sowie Statements der beteiligten FeldbefreierInnen finden ihr auf den Gatersleben-Seiten.

April 2008 Am Morgen des 21. Aprils gelingt es sechs Menschen, auf das gut gesicherte und kamera-überwachte Feld zu gelangen, auf dem das Insititut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Weizen durchführt. Die FeldbefreierInnen können den Großteil des Weizens unschädlich machen, bevor sie von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.
September 2008 Sowohl die 6 FeldbefreierInnen als auch die Presse-Leute, die die Aktion begleitet hatten, bekommen eine Schadensersatzforderung zugestellt. Darin werden sie aufgefordert, bis Ende November einen Betrag von ca. 170.000 an das IPK zu bezahlen. Vertreten wird das IPK von Rechtsanwalt Horst Rehberger. Bis 2006 war dieser Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt und förderte die Gentechnik massiv mit Millionenbeträgen.
Dezember 2008 Die ersten AktivistInnen erhalten eine Klageschrift, die das Schadensersatzverfahren einleitet. Der erste Verhandlungstermin wird auf den 26. Februar 2009 festgesetzt. Die Klage richtet sich nur noch gegen die 6 Aktivist_innen.
Februar 2009 Wegen einer Erhöhung der Schadensersatzforderung auf 260.000 Euro wird die Verhandlung verschoben; stattdessen findet ein öffentliches Prozesstraining statt, an dem über zwanzig Interessierte in den verschiedenen Rollen der Anwälte, Angeklagten und Richter teilnehmen. Außerdem enthält die Klage jetzt auch den Antrag, alle zukünftig entstehenden Kosten eines Wiederholungsversuches den Beklagten aufzuerlegen.
April 2009 Am 23. April findet im voll besetzten Gerichtssaal des Landgerichts Magdeburg und unter Anwesenheit zahlreicher JournalistInnen die erste Verhandlung statt. Das IPK hat die Schadensersatzforderung nochmals überarbeitet und fordert nun 240.000 Euro von den FeldbefreierInnen. Das Gericht weist diese Forderung als nicht schlüssig begründet zurück, gibt dem IPK jedoch eine erneute Frist bis zum 20. Mai. Sollte der durch die Feldbefreiung entstandene Schaden bis dahin immer noch nicht nachvollziehbar dargestellt sein, werde die Klage abgewiesen.
Juni 2009 Nachdem das IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von 240.000 Euro abgewichen ist, entscheidet das Gericht: „Die dem Grunde nach gerechtfertigte Klage wird teilweise in Höhe von 141.744,40 € abgewiesen.“
August 2009 Das IPK legt Berufung ein, kurz danach folgt die Berufung durch die beklagten FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe, dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt. Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand und "Geschäftsführung ohne Auftrag". Das IPK will auch die abgewiesenen 141.000 € haben. Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht Naumburg in die nächste Instanz.
März 2010 Es gibt Neuigkeiten im Strafprozess: Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dieses Prozesses will das Amtsgericht Aschersleben diesen Prozess nicht übernehmen und ihn stattdessen an das Landgericht Magdeburg übertragen. Dessen Entscheidung muss nun abgewartet werden. Neben den 6 Aktivist/innen sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch vier Presseleute, die die Aktion journalistisch begleiteten, auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Zur Presseinformation vom 29. März.
August 2010 Die Staatsanwaltschaft (StA) erhebt Anklage gegen die 6 Feldbefreier_innen und die 4 Journalisten, die die Aktion dokumentierten. Vorwurf an alle: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Die StA erhebt die Anklage vor der erweiterten Schöffenkammer des Amtsgerichts Aschersleben. Das heißt die StA geht von einer besonderen Bedeutung des Verfahrens aus und hält eine Strafe von 2 Jahren nicht für ausgeschlossen.
März 2010 Das Amtsgericht Aschersleben erklärt sich für nicht zuständig und verweist das Verfahren an das Landgericht Magdeburg. Begründung: Der besondere Umfang und die besondere Bedeutung des Falles.
April 2010 Das Landgericht entscheidet: 1. Die Anklage gegen die Journalisten wird nicht zugelassen. 2. Die Anklage wegen Hausfriedensbruch wird nicht zugelassen. 3. Die Anklage wegen Sachbeschädigung wird zugelassen und an das Amtsgericht – Erweiterte Schöffenkammer – Aschersleben zurück verwiesen. Dabei betont das Landgericht, dass die Erweiterte Schöffenkammer nicht gezwungen ist, hohe Strafen auszusprechen.
Mai 2010 Am 4. Mai findet die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg statt. Am 25. Mai verkündet das OLG das Urteil: Das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Magdeburg wird komplett aufgehoben und an das LG Magdeburg zurückverwiesen. Die Berufung sowohl von der Klägerin, dem Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) als auch von den Gendreck-weg-AktivistInnen und ihren AnwältInnen ist somit erfolgreich und wir stehen in Magdeburg wieder ganz am Anfang.

3 Fälle im einstweiligen Unterlassungsverfahren 2007

Im Vorfeld der Feldbefreiung 2007 hatten sich über 200 Menschen durch eine Unterschrift auf der Homepage von Gendreck-weg öffentlich zu dieser Aktion bekannt. Ungefähr 30 von ihnen wurden daraufhin vom Monsanto-Anwalt Stiebler angeschrieben mit der Aufforderung, eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben, d.h. zuzusichern, dass sie die Äcker nicht betreten oder zerstören werden. In nur drei Fällen hat Stiebler die Sache danach zum Gericht gebracht und eine einstweilige Unterlassungs-Verfügung erwirkt. Einer der drei Betroffenen ist Micha Grolm, der trotz Einstweiliger Verfügung auf dem Acker war und Genmaispflanzen zerstört hat. Gegen ihn hat Stiebler Anfang Februar einen Bestrafungsantrag eingereicht. Er sollte zu mindestens 10.000 € Strafe verurteilt werden, so forderte Rechtsanwalt Stiebler. Das Landgericht Frankfurt/Oder folgte dieser Forderung jedoch nicht, sondern verurteilte Micha im März 2008 lediglich zu einer Geldstrafe von 1000 €.

Diese Verurteilung entspricht nach dem Wunsch des Klägers zwei Tagen Ordnungshaft. Micha war von Anfang an bereit, diese zwei Tage auch im Gefängnis verbringen, um seine Entschlossenheit deutlich zu machen und erneut für die gentechnikfreie Landwirtschaft zu werben. Allerdings verlangte das Gericht einen Offenbarungseid, bevor die Ordnunghaft in Anspruch genommen werden könnte. Den wollte Grolm nicht ablegen und ging daher als erster Feldbefreier am 27. August 2009 ins Gefängnis. Die Dauer einer solchen Erzwingungshaft ist unbestimmt, allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Michas Rechtsanwalt Wolfram Leyrer ging davon aus, dass zwei Tage Haft genug sind. Sowohl die zuständige Richterin in Weimar, als auch das Oberlandesgericht Frankfurt/ Oder hielten jedoch einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten für verhältnismäßig, da Micha mit dem Ablegen der Erklärung seine Haft jederzeit beenden könne. Eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Haft wurde vom zuständigen Amts- und Landgericht abgelehnt. Erst aufgrund einer einstweilligen Anordnung des Bundesverfassungsgericht wurde Micha am 23. September - nach 27 Tagen Haft - aus der JVA Suhl entlassen.

Nach dieser Eilentscheidung steht nun noch die Hauptsachenentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus: Hier geht es um die Frage, wie lange eine Erzwingungshaft dauern darf, um die Kriterien der Verhältnismäßigkeit noch zu erfüllen.


Einstweilige Verfügung 2008

Juni 2008 Im Vorfeld des gentechnikfreien Wochenendes in Unterfranken erhält der Gendreck-weg-Aktivist Micha Grolm eine einstweilige Verfügung, in der ihm untersagt wird, die Genmais-Felder zu betreten. Bei einem Verstoß gegen diese Verfügung droht ihm die Verhängung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 €. Zusätzlich zu der zeitlich befristeten Verfügung will der verantwortliche Genmais-Landwirt Micha zum Ablegen einer Erklärung verpflichten, dass er die entsprechenden Felder auch in den Folgejahren nicht betreten wird.
Mai 2009 Am 11. Mai findet die erste Verhandlung am Amtsgericht Würzburg statt. Es geht dabei hauptsächlich um die Frage, ob angesichts des MON810-Verbots ein Betretungsverbot für die entsprechenden Felder auch für die Folgejahre verhängt werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Klage im Juni abgewiesen.