Informationen zur Feldbefreiung in Gatersleben 2008
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Aktuelles
August 2009: Berufung gegen Zwischenurteil des Landgerichtes Magdeburg
Zusammenfassung zum Stand der Dinge am 26. Juni 2009
Am 11. Juni hatte das Landgericht Magdeburg ein Zwischenurteil gegen die sechs FeldbefreierInnen von Gatersleben verkündet: Es wies mehr als die Hälfte der vom IPK (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung) geforderten 280.000 Euro Schadenssumme ab. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt.
Im August legte nun zunächst das IPK Berufung gegen dieses Zwischenurteil ein. Dann folgte die Berufung durch die beklagten FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe, dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt. Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand und "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht Naumburg in die nächste Instanz. In Arbeit ist inzwischen außerdem eine Broschüre, in der die Fehler und Widersprüche bei der Versuchsdurchführung mit dem Genweizen dokumentiert werden sollen.
Nachdem im April 08 von 6 AktivistInnen der Initiative Gendreck-weg ein Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des IPK-Gatersleben zerstört worden ist, geht es nun in die Phase der gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Rechtsanwalt des IPKs, der ehemalige Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts (FDP) und Beiratsmitglied des Gentechniklobbyvereins Innoplanta, Dr. Horst Rehberger, fordert von den AktivistInnen eine Summe von 240.000 Euro. Die Höhe der Summe komme durch die hohen Entwicklungskosten von Gentechnikpflanzen zustande und dadurch, dass der Versuch wiederholt werden müsse. Die AktivistInnen hingegen plädieren auf eine Abweisung der Klage mit der rechtlichen Begründung es handele um eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. um einen Notstand. Soll heißen: Ein Genweizenfeld neben den wichtigsten Erhaltungsflächen für traditionellen Weizen weltweit anzulegen sei eine derartige Bedrohung für die zukünftige Ernährungssicherheit und Züchtungsarbeit, dass dringendster Handlungsbedarf bestanden habe. Zumal der Genehmigungsbescheid diverse offensichtliche Mängel aufweise und demzufolge nichtig - also rechtlich nicht vorhanden sei.
Nach in Zivilverfahren üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet, nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger - immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit zur Begründung seiner Klageschrift ein.Nachdem das IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von 240.000 Euro abgewichen ist, verkündete das Gericht am 11.6. eine Abweisung der Klage in Höhe von 140.000. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt. Das heißt, dass das Gericht davon ausgeht, dass tatsächlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, nur die konkrete Höhe müsste noch ermittelt werden. Das wiederum heißt, dass in keinster Weise darauf eingegangen wird, welche Skandale sich um dieses Feld ranken, die die Feldzerstörung rechtfertigen könnten.
Doch genau darum ging es den AktivistInnen als sie sich entschieden, dieses Genweizenfeld zu zerstören:
In dem Moment als bekannt wurde, dass direkt neben den Erhaltungsflächen der Genbank Gatersleben Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen stattfinden sollten, ging ein Aufschrei durch das Land: Innerhalb kürzester Zeit unterschrieben 30.000 Verbraucher und Verbraucherinnen eine Einwendung gegen diesen Versuch, es wurden zusätzliche Einwendungen von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Züchter-, Ärzte- und Bauernverbänden eingereicht, es gab Demonstrationen und Protestpostkarten. Trotzdem wurde dieser Versuch genehmigt. Wenig verwunderlich, führt man sich vor Augen, wie Genehmigungen ablaufen und wer dafür verantworlich ist. Auch bei dieser Versuchsgenehmigung gibt es Hinweise darauf, dass weniger sachliche Gründe als vielmehr sehr enge Verbindungen zwischen Antragstellern und Genehmigungsbehörden zur Genehmigung führten. Genau das wollen die Beklagten mit der Aktion und den Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit bringen und ihrerseits anprangern. Gerichtsverfahren bieten die Gelegenheit in Akten Einsicht zu nehmen, die sonst der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind: So mussten die Beklagten feststellen, dass die Versuchsbetreiber noch nicht einmal die ohnehin als wirkungslos zu bezeichnenden Auflagen zur Verhinderung des Austrags von Gen-Pollen eingehalten haben: Vorgeschrieben war eine Mantelsaat mit Phacelia, die vom IPK erst viel zu spät ausgesät worden war. Mittlerweile wurde gegen diesen Verstoß gegen die Auflagen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dieses Beispiel verdeutlicht ein weiteres Mal, was von angeblich so sicheren "wissenschaftlichen" Versuchen zu halten ist, die ja so gründlich kontrolliert würden. (Aus mündlichen Mitteilungen wissen die Beklagten, dass die Beamten der Kontrollbehörde auf die Phacelia-Mantelsaat auch deshalb nicht geachtet haben, da sie sie als ohnehin wirkungslos erachteten.)
Die Gentechnikversuche am Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung – eine unendliche Geschichte der Ungereimtheiten und Skandale. Aber leider kein Einzelfall. Ein Anliegen der Initiative Gendreck-weg ist es die aufgedeckten Unstimmigkeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Deshalb ist geplant, die Akten und Prozessschriften in Netz zu stellen und eine Broschüre zu erstellen.
Kontakt
Kontakt zu den FeldbefreierInnen: aktion@gendreck-weg.deFür Journalisten auch: 0175 / 86 66 76 9

