Informationen zur Feldbefreiung in Gatersleben 2008
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Aktuelles
3. Mai: Veröffentlichung der Broschüre Risiken und Nebenwirkungen
4. Mai 2010: Fortsetzung des Zivilprozesses
März 2010: Amtsgericht Aschersleben erklärt sich nicht zuständig für den Strafprozess
August 2009: Berufung gegen Zwischenurteil des Landgerichtes Magdeburg
Zusammenfassung zum Stand der Dinge am 26. Juni 2009
Die Betroffenen, ihre Rechtsanwälte und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. stellen heute eine neue Broschüre vor, die brisante Hintergründe zu den Vorgängen um die Freisetzung ans Licht bringt. Die Broschüre Risiken und Nebenwirkungen – die Genbank Gatersleben und die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen zeigt anhand umfangreicher Quellen, auch aus den Verwaltungs- und Prozessakten auf, dass die Genehmigung der Freisetzung für Gatersleben nie hätte erteilt werden dürfen.
Zum kostenlosen Download der Broschüre [pdf-Datei].
Zur aktuellen Pressemitteilung
Unterstützung gesucht!
Am 7.4. beginnen in Naumburg die Straßentheatertage - wir haben Lust die Eröffnung ein bisschen vorzuziehen und unser Thema - das gentechnische Drama - schon vorher in Szene zu setzen. Hierfür suchen wir noch Akteure und Darsteller.
Wir brauchen auch dringend noch HelferInnen und UnterstützerInnen in und um Naumburg, z.B. um einen Infotisch zu betreuen oder im Vorfeld und am Prozesstag Flyer zu verteilen.
Falls jemand in der Region (gerne auch Jena, Weimar, Erfurt) uns für einen Vortrag zum Thema einladen möchte: wir kommen gern.
Bitte meldet euch an die Adresse klabauterina@web.de, wenn ihr mitmachen wollt oder etwas beitragen könnt. Oder ruft an: 0163 / 45 14 759
Vielen Dank
Nun ist es soweit: Am OLG Naumburg wird am 4.5. unsere und die Berufung der Gegenseite verhandelt. Vertreten durch Horst Rehberger, den ehemaligen Wirtschaftsminister von Sachen-Anhalt, hatte das Institut (IPK) Schadenersatzforderungen in Höhe von 245.000 Euro erhoben. Das Landgericht Magdeburg hatte diese Forderung zu fast zwei Dritteln abgewiesen, weil es Rehberger auch nach dem dritten Schriftsatz nicht gelungen war, den Schaden schlüssig darzulegen. Dieses Urteil erging allerdings ohne unserer Seite wie versprochen noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das führte dazu, dass beide Seiten in die Berufung gingen.
Ungewöhnlich: Der Zivilprozess wurde vom IPK angestrengt ohne den Strafprozess abzuwarten. Dieser ist bis heute nicht eröffnet, denn das Amtsgericht Aschersleben hat sich vor kurzem für unzuständig erklärt, die umfangreiche Anklage der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die auch vor der Pressefreiheit nicht haltmacht.
Wir möchten auch diesen Prozess nutzen, um das ungelöste Problem gentechnisch manipulierter Lebensmittel in die Öffentlichkeit zu bringen.
Das Programm rund um die Verhandlung:
Montag 3.5.
11:00 - 15:00: Infostand am Marktplatz Naumburgnachmittags: Pressekonferenz in Magdeburg zur Vorstellung unserer Hintergrundsbroschüre
evtl. 19:30: Vortrag über die Hintergründe und Skandale des Genweizenversuchs. Familienbildungsstätte, Neustraße 47 (angefragt)
Dienstag 4.5.
11:00: Kundgebung am Marktplatz. Anschließend Weizenevakuierung als Straßentheater, Theaterumzug zum OLG.12:30: Phototermin vor dem OLG für die Presse
13:00: Mündliche Verhandlung der Berufung
Auch im Strafverfahren gibt es Neuigkeiten: Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dieses Prozesses will das Amtsgericht Aschersleben diesen Prozess nicht übernehmen und ihn stattdessen an das Landgericht Magdeburg übertragen. Dessen Entscheidung muss nun abgewartet werden. Neben den 6 Aktivist/innen sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch vier Presseleute, die die Aktion journalistisch begleiteten, auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Zur Presseinformation vom 29. März
Am 11. Juni hatte das Landgericht Magdeburg ein Zwischenurteil gegen die sechs FeldbefreierInnen von Gatersleben verkündet: Es wies mehr als die Hälfte der vom IPK (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung) geforderten 280.000 Euro Schadenssumme ab. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt.
Im August legte nun zunächst das IPK Berufung gegen dieses Zwischenurteil ein. Dann folgte die Berufung durch die beklagten FeldbefreierInnen: Das Urteil hatte die Einwendungen der Gruppe, dass es sich bei der Aktion gar nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Rettungsmaßnahme für die Sortenvielfalt des Weizens und die bäuerliche Landwirtschaft handelte, nicht berücksichtigt. Es gibt noch vieles zu sagen zum Thema rechtfertigender Notstand und "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Nun geht die Auseinandersetzung am Oberlandesgericht Naumburg in die nächste Instanz. In Arbeit ist inzwischen außerdem eine Broschüre, in der die Fehler und Widersprüche bei der Versuchsdurchführung mit dem Genweizen dokumentiert werden sollen.
Nachdem im April 08 von 6 AktivistInnen der Initiative Gendreck-weg ein Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des IPK-Gatersleben zerstört worden ist, geht es nun in die Phase der gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Rechtsanwalt des IPKs, der ehemalige Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts (FDP) und Beiratsmitglied des Gentechniklobbyvereins Innoplanta, Dr. Horst Rehberger, fordert von den AktivistInnen eine Summe von 240.000 Euro. Die Höhe der Summe komme durch die hohen Entwicklungskosten von Gentechnikpflanzen zustande und dadurch, dass der Versuch wiederholt werden müsse. Die AktivistInnen hingegen plädieren auf eine Abweisung der Klage mit der rechtlichen Begründung es handele um eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. um einen Notstand. Soll heißen: Ein Genweizenfeld neben den wichtigsten Erhaltungsflächen für traditionellen Weizen weltweit anzulegen sei eine derartige Bedrohung für die zukünftige Ernährungssicherheit und Züchtungsarbeit, dass dringendster Handlungsbedarf bestanden habe. Zumal der Genehmigungsbescheid diverse offensichtliche Mängel aufweise und demzufolge nichtig - also rechtlich nicht vorhanden sei.
Nach in Zivilverfahren üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet, nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger - immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit zur Begründung seiner Klageschrift ein.Nachdem das IPK auch in dem vierten Schriftsatz nicht von seiner Forderung von 240.000 Euro abgewichen ist, verkündete das Gericht am 11.6. eine Abweisung der Klage in Höhe von 140.000. Über die restlichen 100.000 Euro müsse weiter verhandelt werden, sie seien aber "dem Grunde nach" gerechtfertigt. Das heißt, dass das Gericht davon ausgeht, dass tatsächlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, nur die konkrete Höhe müsste noch ermittelt werden. Das wiederum heißt, dass in keinster Weise darauf eingegangen wird, welche Skandale sich um dieses Feld ranken, die die Feldzerstörung rechtfertigen könnten.
Doch genau darum ging es den AktivistInnen als sie sich entschieden, dieses Genweizenfeld zu zerstören:
In dem Moment als bekannt wurde, dass direkt neben den Erhaltungsflächen der Genbank Gatersleben Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen stattfinden sollten, ging ein Aufschrei durch das Land: Innerhalb kürzester Zeit unterschrieben 30.000 Verbraucher und Verbraucherinnen eine Einwendung gegen diesen Versuch, es wurden zusätzliche Einwendungen von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Züchter-, Ärzte- und Bauernverbänden eingereicht, es gab Demonstrationen und Protestpostkarten. Trotzdem wurde dieser Versuch genehmigt. Wenig verwunderlich, führt man sich vor Augen, wie Genehmigungen ablaufen und wer dafür verantworlich ist. Auch bei dieser Versuchsgenehmigung gibt es Hinweise darauf, dass weniger sachliche Gründe als vielmehr sehr enge Verbindungen zwischen Antragstellern und Genehmigungsbehörden zur Genehmigung führten. Genau das wollen die Beklagten mit der Aktion und den Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit bringen und ihrerseits anprangern. Gerichtsverfahren bieten die Gelegenheit in Akten Einsicht zu nehmen, die sonst der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind: So mussten die Beklagten feststellen, dass die Versuchsbetreiber noch nicht einmal die ohnehin als wirkungslos zu bezeichnenden Auflagen zur Verhinderung des Austrags von Gen-Pollen eingehalten haben: Vorgeschrieben war eine Mantelsaat mit Phacelia, die vom IPK erst viel zu spät ausgesät worden war. Mittlerweile wurde gegen diesen Verstoß gegen die Auflagen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dieses Beispiel verdeutlicht ein weiteres Mal, was von angeblich so sicheren "wissenschaftlichen" Versuchen zu halten ist, die ja so gründlich kontrolliert würden. (Aus mündlichen Mitteilungen wissen die Beklagten, dass die Beamten der Kontrollbehörde auf die Phacelia-Mantelsaat auch deshalb nicht geachtet haben, da sie sie als ohnehin wirkungslos erachteten.)
Die Gentechnikversuche am Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung – eine unendliche Geschichte der Ungereimtheiten und Skandale. Aber leider kein Einzelfall. Ein Anliegen der Initiative Gendreck-weg ist es die aufgedeckten Unstimmigkeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Deshalb ist geplant, die Akten und Prozessschriften in Netz zu stellen und eine Broschüre zu erstellen.
Kontakt
Kontakt zu den FeldbefreierInnen: aktion@gendreck-weg.deFür Journalisten auch: 0175 / 86 66 76 9

