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Presseinformationen zum Gatersleben-Prozess

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Presseinformation vom 25. Mai 2010

Verkündung des Urteils im Berufungsverfahren durch OLG Naumburg

Zivilverfahren geht weiter – angeklagt werden müssten aber andere

Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute das Urteil der Berufungsverhandlung verkündet. Das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Magdeburg ist komplett aufgehoben, womit die Berufung sowohl von Kläger und als auch Beklagten erfolgreich war. In Magdeburg wird nun das Gentechnik-Institut IPK aus Gatersleben seine Forderungen gegen die Feldbefreier besser belegen müssen.

„Wir haben diesen Prozess bisher nicht im juristischen Sinne gewonnen,“ sagte die Beklagte und Feldbefreierin Mirjam Anschütz, „was wir aber schon gewonnen haben, kann sich sehen lassen: Hunderte von Unterstützern, die unsere Aktion für genau die richtige Tat zur richtigen Zeit halten. Die durch das Gerichtsverfahren zusätzlich gewonnen Erkenntnisse werfen ein erschreckendes Bild auf Genehmigungspraxis wie auch die Praxis der Versuchsdurchführung und Kontrolle."

Bereits zum letzten Verhandlungstermin in Naumburg hatten die Gentechnikgegner eine kleine Studie vorgelegt, die aufzeigt, welche Fehler und Unsauberkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung und Durchführung des Gentechnik-Weizen-Versuches geschehen waren.

Die Beklagten wiesen in beiden Instanzen darauf hin, daß die Zerstörung des Gentechnik-Versuches notwendig gewesen sei, um Schaden von der Genbank des IPK-Gatersleben abzuwenden. Der dem IPK-Gatersleben angeblich entstandene Schaden durch diese vorzeitige Beendigung des Versuches sei bisher in völlig unzulänglicher Weise erbracht worden.

Anschütz betonte: „Es ist deutlicher denn je, dass ein Zivilprozess zwischen dem IPK und sechs AktivistInnen nicht der richtige Ort für die eigentliche Auseinandersetzung ist. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der gentechnikfreien Landwirtschaft. Wer auf die Gentechnik setzt, wird eine Vielzahl von Prozessen erleben, es gibt bisher keine Idee, wer für die durch die Gentechnik verursachten Schäden zahlt. Allein die in Kauf genommenen Kontaminationen der Genbank wären unbezahlbar. Das alles zeigt, dass eigentlich das BVL und das Bundesforschungsministerium anzuklagen sind. Ihre Genehmigungen für Gentechnikversuche sind teilweise illegal, die Kontrolle während der Versuche völlig unzureichend und die Prioritäten der Forschungsförderung führen immer tiefer in die Sackgasse.“

Statt landwirtschaftliche Forschungsgelder in das "russische Roulette" Gentechnik zu stecken, bräuchte es Geld für die Weiterentwicklung ökölogischer und konventioneller Landwirtschaft. Die Broschüre, die die Aktiven von Gatersleben gemeinsam mit zahlreichen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden herausgaben heißt „Von Risiken und Nebenwirkungen“ und ist zum Download erhältlich unter www.gendreck-weg.de sowie www.abl-ev.de Für Rückfragen Holger Isabelle Jänicke, Rechtshilfegruppe Gendreck-weg, 0170 / 75 65 45 1

Pressemitteilung vom 4. Mai 2010

Berufungsverhandlung im Zivilprozesses um die Feldbefreiung von Gatersleben
Kompetente Beklagte werfen Genehmigungsbehörden Versagen vor

Vor dem heutigen Prozessauftakt nahmen rund 50 GentechnikgegnerInnen an einer farbenfrohen Demonstration zum Oberlandesgericht teil. Zahlreiche Journalisten waren erschienen und verfolgten die Verhandlung. Die drei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg machten bald deutlich, dass sie eine Entscheidung fällen werden. Das Gericht erkannte, dass die Berufungsanträge berechtigt waren, und teilte die Einschätzung des Klägers und der Beklagten, dass das Grundurteil aus Magdeburg zu früh gekommen war. Möglicherweise wird für die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes erneut das Landgericht Magdeburg bemüht. Gegen 15.00 Uhr gab das Gericht den 25. Mai als Verkündungstermin für das Urteil bekannt.

Der Anwalt des IPK, der ehemalige Wirtschaftsminister Sachen-Anhalts Horst Rehberger, erklärte, dass Laien keine Ahnung haben könnten. Er empfände die Kritik an dem Gentechnikweizenversuch als Anmaßung, da die Beklagten nicht mehr wissen könnten, als die Wissenschaftler.

Wer im Prozess anwesend war, gewann jedoch ein ganz anderes Bild der so Geschmähten: Die Beklagten waren bestens vorbereitet. Sie verteilten im Gericht eine 60 Seiten starke Broschüre über 'Risiken und Nebenwirkungen' mit fundierten Kritikpunkten an dem Zulassungsverfahren für den Gentechnikweizen-Versuch. Sie widerlegten Darstellungen des Gerichtes, indem sie beispielsweise zeigten, dass die in dem Gaterslebener Weizen eingebaute Antibiotika- Resistenz schon damals nicht Stand der Technik war und zu einem Verbot des Versuchs hätte führen müssen. Sie konnten aufgrund intensiver Beschäftigung mit den Akten namentlich die für die Genehmigung Verantwortlichen nennen und deren Rolle als ausdrückliche Befürworter der Gentechnik. Über Ungereimtheiten bei der Versuchsdurchführung wussten sie genau Bescheid.

Als der Vorsitzende Richter von "Weltanschauungen" sprach, die in diesem Prozess unversöhnlich aufeinander träfen, widersprach der Rechtsanwalt der Beklagten Wolfram Leyrer: Bei den von den Beklagten nachgewiesenen Fehlern des IPK hätten selbst neutrale Betrachter die rote Karte ziehen müssen. Der Genehmigungsbescheid sei eindeutig rechtswidrig gewesen.

Der Anwalt des Klägers behauptete in der Verhandlung erstmals, dass das IPK plane, die Versuche zu wiederholen und dafür das geforderte Geld dringend benötige, zumal das Land weitere Zuschüsse versagt habe. Das ist eine ganz neue Argumentationsstrategie. Zuvor hatte das IPK erklärt, dass es keine weiteren Freisetzungs- versuche auf ihrem Gelände durchführen wolle. Feldbefreierin Mirjam Anschütz: "Wir wollten den Versuch verhindern und wir wollten sicher stellen, dass es keine Nachfolgeversuche gibt. Jetzt bekommt das IPK kein Geld mehr vom Land Sachsen- Anhalt – das ist ein Erfolg für uns."

Anders als noch das Landgericht machten die Naumburger Richter deutlich, dass sie die meisten Posten der zu erstattenden Kosten in der langen Liste des IPK wohl akzeptieren würden. RA Katrin Brockmann kritisierte diesen Schwenk. Das Landgericht habe wiederholt auf die unbelegten Forderungen des Institutes hingewiesen und ihm mehrere Chancen gewährt, diese nachzubessern. Ihr dränge sich der Eindruck auf, "dass Gerichte dabei helfen, Klagen schlüssig zu machen."

Der Argumentation der Verteidigung, dass die sechs Feldbefreier durch den Notstand gerechtfertigt seien, wollte das Gericht nicht folgen. Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für ein Faustrecht, das ja wohl niemand wollen könnte. Auch hier widersprachen die Beklagten deutlich: Die rechtliche Situation um den Versuch in Gatersleben sei besonders dramatisch gewesen, weil der Staat hier in mehrfacher Hinsicht versagt habe. Schon die Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit BVL sei rechtswidrig gewesen. Zum zweiten hätten die Landesbehörden in dieser Situation den Versuch untersagen müssen. Zum Dritten habe – trotz fahrlässiger Verzögerungen durch die Bundesregierung bei der Umsetzung einer europäischen Vorlage - rechtzeitig zum Versuchsbeginn das dritte Gentechnikänderungsgesetz gegriffen, was zum Stopp des Versuches hätte führen müssen.

Am Ende der Verhandlung zog Mirjam Anschütz eine positive Bilanz: "„Hätten wir die Aktion nicht gemacht, hätten wir Vieles nicht erfahren: Wir wissen jetzt Bescheid über die Rechtsverstöße bei Genehmigung und Versuchsdurchführung und zentrale Aspekte davon sind heute vor Gericht zur Sprache gekommen.“

Für Rückfragen:

Weitere Informationen und die Broschüre 'Risiken und Nebenwirkungen – die Genbank Gatersleben und die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen' zum Download gibt es unter: www.gendreck-weg.de

Presseinformation vom 3. Mai 2010

Die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben

Brisantes aus den Verwaltungs- und Prozessakten

Magdeburg / Naumburg, 3.05.2010. Morgen findet vor dem Oberlandesgericht in Naumburg die Verhand-lung der Schadensersatzklage in der Berufungsinstanz gegen die sechs Beklagten statt, die am 21. April 2008 den umstrittenen Freisetzungsversuch von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben auf dem Gelände des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) zum Teil zerstörten. Die Betroffenen, ihre Rechtsanwälte und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. stellen heute eine neue Broschüre vor, die brisante Hintergründe zu den Vorgängen um die Freisetzung ans Licht bringt. Die Broschüre: „Risiken und Nebenwirkungen – die Genbank Gatersleben und die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen“ zeigt anhand umfangreicher Quellen, auch aus den Verwaltungs- und Prozessakten auf, dass die Genehmigung der Freisetzung für Gatersleben nie hätte erteilt werden dürfen.

Zur Erläuterung: Nach dem Gentechnikgesetz müssen alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit ein Freisetzungsversuch genehmigt werden darf. Dem geht in der Risikobewertung auch eine Prüfung des Ortes, an dem der Versuch durchgeführt werden soll, hier den Vermehrungsflächen der Genbank Gatersleben, voraus. Die zuständige Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), genehmigte die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in 500 Metern Abstand zu den alten Weizensorten der Genbank. Die Genbank Gatersleben ist eine der weltweit umfangreichsten Genbanken für alte Kultur- und Getreidesorten, eine „Schatztruhe der biologischen Vielfalt“. Die in der Genbank Gatersleben gesammelten und zu erhalten­den alten Getreidesorten und deren Genressourcen dienen u.a. der Sicherung der Nahrungsmittelqualität und Ernährungssouveränität weltweit. Das BVL nahm mit der Freisetzung die Gefahr einer gentechnischen Kontamination der Bestände der Genbank wissentlich in Kauf, anstatt Gefahrenvorsorge zu betreiben und das Risiko zu minimieren. Noch erstaunlicher: Der Genehmigung war ein Empfehlungsschreiben des Direktors des BVL, Dr. Hans-Jörg Buhk beigefügt, der es „aufgrund der vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten [hielt], den Standort für die Vermehrung der Genbank-Akzessionen [Muster] zu verlagern“ (aus dem Anschreiben zum Genehmigungsbescheid des BVL, 23.11.2006). Die Bundesregierung, in Kenntnis der Risiken, hätte den riskanten Freisetzungsversuch verbieten können, entzog sich aber ihrer Verantwortung. Die Freisetzung wird großzügig durch das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt aus öffentlichen Steuergeldern gefördert, obwohl die Freisetzung vor allem der Produktforschung für ein privates Saatgutunternehmen diente.

Das IPK führte dann den Freisetzungsversuch durch. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen wäh­rend des Freisetzungszeitraumes wurden nicht einmal die vorliegenden Verstöße gegen die Sicherheitsauf­lagen festgestellt. Das IPK in seiner Doppelrolle als Antragsteller für die Freisetzung und Betreiber der Gen­bank, verstieß nicht nur gegen die Sicherheitsauflagen. Vielmehr verletzte das IPK mit der Durchführung der Freisetzung ihren öffentlichen Förderungsauftrag: Die sichere, gentechnikfreie Erhaltung der alten Genbank­sorten und des freien Zugangs zu diesen Sorten. Einer vollständigen Untersuchung der Bestände auf gentechnische Kontaminationen will das IPK bis heute nicht nachkommen. Das IPK kennzeichnet noch nicht einmal diejenigen Muster, die in den Jahren der Freisetzung neben dem GV-Weizen vermehrt und dennoch an Landwirte und Züchter herausgegeben worden sind.

Gemeinsam fordern Gendreck-weg, das Weizennotkomitee und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Land­wirtschaft: „In der Nähe der Genbank Gatersleben dürfen zukünftig keine gentechnisch veränderten Pflanzen freigesetzt werden, sondern die Genbank muss ihrer eigentlichen Aufgabe, der sicheren, gentechnikfreien Erhaltung der „Schatztruhe der biologischen Vielfalt“ nachkommen. Politik, Wissenschaft und Behörden müssen endlich dem Risiko der Agro-Gentechnik Rechnung tragen und dem Vorsorgeprinzip absoluten Vorrang geben. Anbau und Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen müssen in freier Natur verboten werden“.

V.i.S.d.P:


Presseinformation vom 29. März 2010

Wirbel um Gaterslebener Feldbefreier

Amtsgericht Aschersleben erklärt sich nicht zuständig für Strafprozess

Es ist sehr deutlich: Das Amtsgericht Aschersleben mag dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nicht nachkommen. Die sechs Aktivistinnen und Aktivisten, die 2008 das Gaterslebener Weizenfeld von Gentechnik befreiten, sollen nicht in Aschersleben auf der Anklagebank sitzen. Auch die vier Pressevertreter, die die öffentliche Aktion festhielten, und skandalöserweise gleich mit angezeigt wurden, sollen hier nicht verurteilt werden.

Allerdings sind die Gründe der Aschersleber Richterin Plaga wohl keine gentechnik-kritischen, sondern ganz formale: Ihrer Auffassung nach ist der Umfang und die Bedeutung dieses Prozesses so groß, dass das Landgericht dafür zuständig sei. Die riesige Menge an Beweismitteln; Zeugenaussagen, die dicke Akte aus dem laufenden Zivilprozess, die Filme der Überwachungskamera und die umfangreichen Verwaltungsvorgänge zur Genehmigung des Genweizen-Freilandversuchs lassen "erwarten, dass unzählige Verhandlungstage notwendig werden", so das Gericht.

Außerdem reichten die Räumlichkeiten in der malerischen ältesten Stadt Sachsen-Anhalts mit 30.000 Einwohnern nicht aus, um zehn Angeklagte inklusive Verteidiger plus eine interessierte Öffentlichkeit unterzubringen. Wie groß das Interesse der Öffentlichkeit an den Gaterslebener Feldbefreiern war, hat das Gericht wohl noch in eindrücklicher Erinnerung. Denn in dem Gerichtsschreiben wird explizit auf den Auftakt des Zivilprozesses in Magdeburg vor einem Jahr verwiesen, der mit einer bunten Demonstration in Begleitung von Traktoren bis zum Landgericht eingeleitet wurde.

Auch der Umstand, dass hier vier Medienvertreter ebenfalls wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angeklagt werden sollen, lässt vermuten, dass das Interesse bei der Presse selbst sehr groß sein wird, weil vom Prozessausgang eine Signalwirkung erwartet werden kann. Immerhin könnte es sich um eine massive Einschränkung der Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes handeln. In der Vergangenheit wurde schon mehrfach versucht, PressevertreterInnen in Zusammenhang mit Anti-Gentechnik-Aktionen zu kriminalisieren. Bisher mussten dies die Gerichte allerdings unter großem Protest immer wieder zurückziehen.

Strittig ist in diesem Fall auch die Wirksamkeit des vorliegenden Strafantrags, der nur durch eine Pförtnerin des IPKs gestellt wurde. “Dass die Staatsanwaltschaft dennoch ein besonderes öffentliches Interesse gegeben sieht, um einen Prozess gegen uns zu erzwingen, begrüße ich", freut sich Christian Pratz, beteiligter Aktivist der Initiative "Gendreck weg". "Dadurch erhalten wir unter anderem die Gelegenheit, die haltlose Genehmigung dieses Experimentes mit dem Gentechnikweizen durch das gentechnikfreundliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu hinterfragen. Auch die schamlose Finanzierung mit Unsummen an öffentlichen Geldern und den generellen Unsinn dieses Herumexperimentierens direkt neben den Vermehrungsflächen der Genbank werden wir der Öffentlichkeit aufzeigen.“

Es liegt nun am Landgericht Magdeburg, ob es den Prozess dem Ascherslebener Amtsgericht erspart und selbst aufnimmt, ihn an das Amtsgericht zurückgibt oder ihn ganz ablehnt. Die sechs Aktivistinnen und Aktivisten können sich nun erst einmal wieder auf den zivilrechtlichen zweiten Prozesstag am 4. Mai am Oberlandesgericht Naumburg konzentrieren.

2. Termin im Zivilprozess: 4. Mai 2010, Oberlandesgericht Naumburg, 12 Uhr

Pressekontakt:


Presseinformation vom 11. Juni 2009

Prozess gegen die Feldbefreier von Gatersleben geht weiter
Landgericht weist Teil der Forderung des Genversuchsbetreibers ab

Am heutigen Donnerstag verkündete die Zivilkammer des Landgerichtes Magdeburg ein Zwischenurteil im Prozess gegen sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier, die im April 2008 den Genweizenversuch in Gatersleben beendet hatten. Es wies mehr als die Hälfte der vom Gentechnikbetreiber geforderten Schadenssumme ab. Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung hatte in seinem letzten Schriftsatz 280.000 Euro von den Gentechnikgegnern gefordert. Nun wird der Prozess fortgeführt und über die verbliebenen Forderungen im Detail verhandelt werden.

„Der Anwalt der Klägerseite hat sehr hoch gepokert. Seiner Argumentation konnte das Gericht nicht folgen - und das ist gut so,“ sagte die Angeklagte Mirjam Anschütz, „Wir werden die nächste Verhandlung dafür nutzen, klar zu stellen, dass dieser Gen-Weizenversuch niemals hätte genehmigt werden dürfen. Wir haben viele Mängel im Antrag gefunden, in der Risikobewertung, in der Befangenheit der entscheidenden Beamten etc. Auch deshalb ist die Schadensersatzforderung inakzeptabel"

Die Gruppe der Angeklagten hat schon beim ersten Verhandlungstermin im April viele Fragen aufwerfen können, die sich aus der Aktenlage der Genversuche ergeben. Offensichtlich fällt es dem Gaterslebener Institut schwer, seinen eigenen Versuch genau zu beschreiben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass bei der Versuchsdurchführung die Vorgaben von Gesetzgeber, Genehmigungsbehörden und Forschungsförderung nicht exakt eingehalten wurden. Um ein Beispiel zu nennen: Die Freisetzungsgenehmigung des BVL enthielt die Auflage, dass um das Genweizen-Feld eine Mantelsaat aus Phacelia angelegt werden sollte. Mantelsaaten sollen als Pollenbarriere dienen, sind aber in ihrer Schutzfunktion sehr umstritten, da Insekten ohne weiteres über sie hinweg fliegen und thermische Winde die Pollen in große Höhe verfrachten können. Nicht nur, dass Phacelia aufgrund ihrer geringen Wuchshöhe von Fachleuten als Mantelsaat ohnehin als ungeeignet angesehen wird. Zum Zeitpunkt der Feldbefreiung am 21.4, also kurz vor der Blüte des Winterweizens, war die Phacelia noch nicht einmal ausgesät worden."

„Hier können wir ganz klar einen Verstoß gegen die Genehmigungsauflagen sehen,“ so Mirjam Anschütz. Die Anwältin der Beklagten, Frau Katrin Brockmann, hat deswegen mittlerweile beim Land Sachsen-Anhalt eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstattet.

„Aber auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wäre der Versuch ein Skandal und ein unverantwortbares Risiko geblieben. In der freien Landschaft sind gentechnisch manipulierte Pflanzen nicht wirkungsvoll abzuschirmen. Und gleichzeitig zeigen immer mehr Berichte, auch von anderen Standorten, dass es eher der Normalfall ist, dass Auflagen nicht eingehalten werden. Wenn man das weiß, wird man nie wieder sagen, Forschung sei sicher.“

Für Interviews stehen die Feldbefreierinnen und Feldbefreier gerne zur Verfügung.

Für Rückfragen:


Presseinformation vom 23. April 2009

* Voller Gerichtssaal beim Prozess um Feldbefreiung in Gatersleben
* Solidaritätskundgebung und Verhandlung in Magdeburg, aber noch keine Entscheidung

Im April vergangenen Jahres waren sie in der Morgendämmerung zu sechst auf das Feld in Gatersleben gegangen, um den Genweizen-Versuch mit ihren Hacken zu beenden. Heute hatten die vier Feldbefreierinnen und zwei Feldbefreier viel Begleitung. Mit einer bunten Demonstration zogen rund hundert Gentechnikgegner durch die Magdeburger Innenstadt, um die Angeklagten beim ersten Prozess zu unterstützen. Viele Hundert Solidaritätserklärungen flatterten auf langen Stoffbändern zwischen den Demonstranten.

Die Angeklagte Susanne Meyer-Mähne ist mit ihrer kleinen Tochter gekommen: „Dieser Genweizenversuch musste gestoppt werden. Viele zehntausend Menschen hatten schon vor Beginn der ersten Aussaat gegen den haarsträubenden Plan protestiert, so nahe an den Erhaltungsflächen des großen Vielfalts-Schatzes in Gatersleben mit Genweizen zu experimentieren. Zahllose positive Reaktionen auf unsere Feldbefreiung haben uns bestärkt: Weizen darf nicht manipuliert werden! Wir streiten auch weiter für die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft ohne Gentechnik – und damit für gesunde und vielfältige Nahrung auch für zukünftige Generationen.“

Pünktlich um 10 Uhr eröffnete Richter Dr. Bommel das Zivilverfahren um einen Schadensersatz für das Genversuchs-Institut. Der Anwalt des Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK hatte in seiner Klageschrift zunächst 170.000 Euro gefordert und nach ersten Einlassungen der Beklagten im Februar auf 240.000 Euro erhöht.

Die Angeklagten und ihre Anwälte machten deutlich, dass sie die Forderungen als unbelegt zurückweisen. Sie gingen statt dessen zum Gegenangriff über: In den Schriften des IPK-Anwaltes Horst Rehberger fanden sich zahlreiche Widersprüche, die letzeres den Genweizenversuch in ein noch schlechteres Licht stellen. So schrieb der Kläger zuerst, man habe aufgrund der Feldbefreiung einen kostspieligen Versuch in Chile durchführen müssen, dann behauptete er, wegen der Aktion in Gatersleben habe der geplante Versuch in Chile nicht durchgeführt werden können.

Mirjam Anschütz: „Wir hatten zwischendurch den Eindruck, dass Herr Rehberger seine Rollen durcheinander bringt. Seine Klageschrift liest sich über weite Strecken wie eine Landtagsrede, aber nicht wie eine fundierte rechtliche Darlegung. Vielleicht hätte das IPK als Anwalt doch lieber nicht den ehemaligen Wirtschaftsminister Sachen-Anhalts nehmen sollen, der in seiner Amtszeit in Magdeburg für die Biotechnologiestrategie des Bundeslandes arbeitete.“

Das Gericht teilte die Einschätzung der Beklagten, dass die Schadenssumme keinesfalls überzeugend begründet worden sei. Anstatt aber die Klage abzuweisen, entschieden die Richter Bommel, Wein und Werno, dem Kläger zum dritten Mal eine Chance zu geben und gewährten eine Frist bis zum 20. Mai, damit er seine Forderungen hieb und stichfest nachweisen könne. Sollte dann die Argumentation immer noch zu wünschen übrig lassen, werde die Klage am 11. Juni abgewiesen.

Ein Prozessbeobachter der Gentechnikgegner sagte nach dem Ende der Verhandlung: „Das Gericht hat gegenüber Horst Rehberger große Nachsicht gezeigt. Dessen Argumentation war einfach unglaublich schlecht. Eigentlich hätte schon heute die Klage abgewiesen werden müssen. Die Feldbefreierinnen und Feldbefreier hätten heute das Verfahren ohne die Fristverlängerung heute gewonnen.“

Die Demonstration am Vormittag führte vom Magdeburger Hauptbahnhof durch die Stadt zum Landgericht. Eine Zwischenkundgebung fand vor dem Sitz des Bistums Magdeburg statt. Die katholische Kirche ist Anteilseignerin biotechnologischer Forschungseinrichtungen in Gatersleben. Simone Ott begrüßte, dass die Kirche bereits entschieden habe, sich von den Anteilen zu trennen. Weniger erfeulich verhält sich derzeit hingegen der Vatikan, der in einer großen Konferenz erneut mit der Agrogentechnik liebäugelt. Bei der Auftakt und Abschlusskundgebung sprachen unter anderem der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Georg Janssen, der Geschäftsführer des BUND Landesverbandes, Oliver Wendenkampf und eine Feldbesetzerin, die erst vor wenigen Tagen ein Versuchsfeld blockiert hatte, auf dem gentechnisch veränderte Zuckerrüben ausgebracht werden sollen.




Presseinformation vom 21. April 2009
Gendreck-weg

Prozess gegen Beteiligte an Feldbefreiung von Gatersleben am 23.4. in Magdeburg
Der Kläger verwickelt sich in Widersprüche

Am 23.4. startet im zweiten Anlauf der Schadensersatz-Prozess gegen die Feldbefreierinnen und Feldbefreier von Gatersleben am Magdeburger Landgericht. Anlass ist die Aktion gegen gentechnisch veränderten Weizen am IPK in Gatersleben, bei der 2008 ein Teil der Anpflanzung unschädlich gemacht wurde. Ende Februar wurde der Termin verschoben, weil die Gegenseite, das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenzüchtung IPK, die Schadensersatzforderung von 170.000 auf 260.000 € erhöhte.

Doch die sechs Angeklagten sehen dem Prozess zuversichtlich entgegen „Das Landgericht hat bereits festgestellt, dass das IPK seine Forderungen bisher nicht ausreichend begründet.“, erläutert Feldbefreierin und Angeklagte Mirjam Anschütz. „Der IPK-Anwalt hat ein seltsames Verwirrspiel um einen angeblichen Versuch in Chile begonnen – und sich in seinen Darlegungen mehrfach selbst widersprochen.“

Doch auch ohne diese Mängel stellte der Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen in den Augen der Aktivistinnen und Aktivisten eine Gefahr für die Ernährungssicherheit dar: Weizen ist das zweitwichtigste Grundnahrungsmittel weltweit. Am IPK in Gatersleben werden seit Jahrzehnten traditionelle Weizensorten bewahrt und zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit neu ausgesät. Wenn nun am gleichen Standort Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen durchgeführt werden, sind Auskreuzungen und Vermischungen vorherzusehen, was den weltweit einmaligen Schatz an 28.000 Weizensorten unwiederbringlich kontaminieren würde. Ein gentechnisch manipulierter Reis der Firma Bayer führte 2006 zu einem solchen Skandal. Er fand sich in Reispackungen auf der ganzen Welt wieder - obwohl er nur auf einer kleinen Versuchsfläche angebaut wurde. Der Schaden durch Rückrufaktionen allein in Deutschland betrug 10 Mio. Euro. Die Angeklagten werden zeigen, dass aufgrund wirtschaftlicher Interessen den Versuchsleitern bekannte Risiken missachtet wurden. Die Sicherheitsbestimmungen waren fahrlässig niedrig und selbst vorgeschriebene Schutzmaßnahmen wurden zum Teil unterlassen.

„Vor diesem Hintergrund kann ich mir vollmundige Versprechungen der Gentech-Forscher nicht mehr entspannt anhören“, ärgert sich Lea Hinze von den Gaterlebener Aktivistinnen. „Die Forschung dient der Zulassung gentechnisch manipulierter Pflanzen und ist keinesfalls sicher. Wir kennen mehrere Fälle von Missbrauch von Forschungsmitteln und Fahrlässigkeit in der Versuchsdurchführung. Da helfen auch neue Regelungen und Forschungen nichts, weil die bisherigen Prinzipien schon nicht beachtet werden.“

Die Feldbefreier wussten also genau was sie taten, als sie 2008 ihre Aktion in Gatersleben vorbereiteten. Auch die bevorstehenden Prozesse waren mit eingeplant und sollen nun genutzt werden, um die allgemeine Gefahr, die von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgeht, zu thematisieren. Nicht die Feldbefreierinnen und Feldbefreier gehören auf die Anklagebank, sondern die Versuchsleiter, Firmen und zuständigen Behörden, die sehenden Auges die Gefährdung der Ernährungsgrundlage in Kauf nehmen.

Kontakt:


Achtung! Erneute Terminverschiebung! Zivilprozess nun am 23.4.!


Presseerklärung Gendreck-weg vom 26.2.2009

Prozesstraining statt Schadensersatz
Kurzfristige Verschiebung des Prozesstermins als Erfolg bewertet

Weil der Zivilprozess gegen sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier kurzfristig verschoben worden war, trafen sich die Gentechnikgegner heute in Magdeburg zum Prozesstraining vor dem Landgericht. Neben zahlreichen Gleichgesinnten erschien auch ein Vertreter des Gentechnik-Lobbyvereines Innoplanta., dessen Beirat der Rechtsanwalt des Klägers ebenso angehört, wie der ehemalige Institutsleiter des klagenden Gaterslebener IPK.

Die Feldbefreier hatten im April 2008 ein Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in Gatersleben unschädlich gemacht und informieren seit dem öffentlich über ihre Motive und den skandalösen Versuch. Feldbefreierin Mirjam Anschütz: „Wir werten es als einen Erfolg, dass der Gerichtstermin so kurzfristig verschoben wurde. Der Anwalt der Gegenseite ist Dr. Horst Rehberger, ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und Mitverantwortlicher für die Biotechnologiepolitik in diesem Land. Wir haben ihm ein paar harte Nüsse zu knacken gegeben. Seine Klageschrift wimmelt von Widersprüchen. Mit seiner Schadensersatzforderung von 170.000 € kommt er nicht durch!“

Die Klageerwiderung der Angeklagten weist die Schadensersatzforderung zurück. Die Aktivisten legen dar, dass dieser Versuch unter den gegebenen Umständen legalerweise nicht hätte stattfinden dürfen und dass die zuständigen Behörden, selbst ihre eigenen Bedenken aus fragwürdigen Gründen nicht in konkrete Handlung umsetzten.

Damit verkehren die Aktivistinnen und Aktivisten von Gendreck-weg die bisherigen Rollen und bringen das IPK symbolisch auf die Anklagebank und in Rechtfertigungsnot. Als neuer Prozesstermin wurde der 28. Mai angesetzt. Diesen Zeitraum werden die sechs Angeklagten auch weiterhin nutzen, um auf die skandalösen Hintergründe der Versuchsdurchführung in Gatersleben und aktuell wieder an anderen Orten aufmerksam zu machen.

Um 9 Uhr trafen sich die Gentechnikgegner mit bunten Transparenten, Informationsmaterial und Weizentütchen, um die Passanten und Passantinnen zu informieren. Im Anschluss fand ein öffentliches Prozesstraining im Eine-Welt-Haus statt, an dem über zwanzig Interessierte in den verschiedenen Rollen der Anwälte, Angeklagten und Richter teilnahmen.

Für Rückfragen:

Alle Hintergründe unter www.gendreck-weg.de Dokumentation des Konflikts um das Genweizenfeld in Gatersleben: www.keine-gentechnik.de/dossiers/gentech-weizen.html




Pressemitteilung Initiative Gendreck Weg vom 19.2.2009


Prozesstermin in Magedeburg kurzfristig verschoben: jetzt 28. Mai
Zum bisherigen Termin öffentliches Prozesstraining


Erst am 19. Februar - vier Tage nach dem Ende der Frist für den Pro-Gentechnik-Anwalt Rehberger auf die Schriften der FeldbefreierInnen und ihrer Anwälte zu antworten - teilte das Magdeburger Landgericht die Terminverschiebung mit. Noch wurde der Grund der Verschiebung des Prozesses nicht veröffentlicht.
Die Feldbefreierinnen und Feldbefreier von Gatersleben wollen dennoch nach Magdeburg kommen. Sie bieten am 26.2. ab 10.10 Uhr, statt selbst auf der Anklagebank zu sitzen, ein öffentliches Prozesstraining für alle Interessierten an.
Mit verteilten Rollen (Richter, Angeklagte (die echten) und Anwälten) wird die Situation eines Gerichtsprozesses nachgespielt, um den Beteiligten die grundlegenden Abläufe näher zu bringen.
Danach schließen sie sich der Kundgebung des BUND vor dem Alten Rathaus für eine gentechnikfreie Kommune Magdeburg an (13-15 Uhr).

Rückfragen: Simone Ott, 0151/21 13 13 14




Presseinformation vom 17.02.2009

Feldbefreierinnen und Feldbefreier wehren sich gegen Schadensersatzforderung
Ehemaliger Wirtschaftsminister Sachen-Anhalts vertritt Gentechnik-Institut (IPK) im zivilrechtlichen Verfahren mit ideologischen Phrasen

Am 26.2. stehen die sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier, die 2008 das Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in Gatersleben unschädlich machten, zum ersten Mal vor Gericht. Am Magdeburger Landgericht soll über 170.000 € Schadensersatz für das IPK verhandelt werden. Die Feldbefreier kritisieren, dass sie verklagt werden. Sie werden diese Klage nutzen, auf den Skandal der Freisetzung und seine möglichen Folgen nochmals aufmerksam zu machen.

Anwalt der Gegenseite ist Dr. Horst Rehberger. Er ist Mitglied des Lobbyverbands für die Einführung der Gentechnik, Innoplanta, und war als ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt maßgeblich daran beteiligt, Biotechnologie-Unternehmen auf dem Gelände der Saatguterhaltungsstätte in Gatersleben anzusiedeln. In dieser Konstellation werden sich also Gentechnikbefürworter und -Gegnerinnen direkt gegenüber stehen. Die Angeklagten haben keine Angst vor dieser Konfrontation. Ihre Recherchen ergaben diverse Ungereimtheiten in der Versuchsdurchführung. Sie stellen nicht nur erneut den Zweck des Versuchs, sondern auch die Schadensersatzhöhe in Frage. Bei ihrem "Eingreifen" im April fehlte die vorgeschriebene Mantelsaat mit Phacelia, die umliegende Pflanzen vor der Auskreuzung der GV-Pollen schützen sollte. D.h. die Sicherheitvorkehrungen des Versuchs wurden nicht eingehalten.

"Je mehr ich über den Genweizenversuch in Gatersleben, der wichtigsten Weizenerhaltungsstätte weltweit, recherchierte, desto klarer wurde mir, wie problematisch dieser Versuch war. Wie konnten die Behörden einigen wenigen Forscherinnen und Forschern durch ihre Versuche die mögliche Verunreinigung unserer wichtigsten Nahrungsgrundlage gestatten? Das ist meines Erachtens nur möglich, weil Behördenvertreter zugleich Gentechniklobbyisten sind!", sagt Feldbefreierin Mirjam Anschütz. Schon im Vorfeld waren die personellen Verflechtungen von Institutsleitung, ansässigen Firmen, sogenannten Interessens- gemeinschaften und den zuständigen Behörden bekannt. 2006 stellte das Umweltinstitut München eine Dienstaufsichts- beschwerde wegen Befangenheit gegen zwei leitende Beamte des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die für Genehmigungen zuständige Behörde. Bestätigt wurden diese Kenntnisse in einer 2008 erschienenen Studie von Christoph Then und Antje Lorch. So ist es nicht unüblich, dass Versuchsbeteiligte in Kontrollgremien sitzen. Eine Reihe von Versuchen weisen fragwürdige Versuchszwecke auf. Auch diese Aspekte werden die Angeklagten zusammen mit ihren Anwälten dem Gericht darlegen.

Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung ist der frühe Morgen des 21. April 2008, als sich sechs AktivistInnen der Feldbefreiungsgruppe "Gendreck Weg" völlig gewaltfrei daran machten, den Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des IPK Gatersleben zu beenden. Ein Teil der gentechnisch veränderten Pflanzen konnte dabei unschädlich gemacht werden. Dem voraus gegangen waren 30.000 Einwendungen gegen die Freisetzung, der Versuch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und eine große Demonstration in Halle, die gegen die Ungeheuerlichkeit des Weizenversuchs direkt neben den Weizenerhaltungsflächen der Gaterslebener Kulturpflanzenbank protestierten - alles vergeblich.

Die nun anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen der Thematisierung all dieser Probleme. Die Angeklagten stehen mit Gesicht und Namen für ihre Handlung, die sie begründen werden.

Vor dem Prozess wird es eine Kundgebung vor dem Magdeburger Landgericht geben – unter Beteiligung von Landwirten mit ihren Traktoren und einer großen Strohfigur aus Rundballen vor dem Gerichtsgebäude.

Für Rückfragen: Simone Ott, 0151 / 21 13 13 14

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