Presseinformationen zum Gatersleben-Prozess
< zurück zur Übersichtsseite Gatersleben
Presseinformation vom 11. Juni 2009
Prozess gegen die Feldbefreier von Gatersleben geht weiter
Landgericht weist Teil der Forderung des Genversuchsbetreibers ab
Am heutigen Donnerstag verkündete die Zivilkammer des Landgerichtes Magdeburg ein Zwischenurteil im Prozess gegen sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier, die im April 2008 den Genweizenversuch in Gatersleben beendet hatten. Es wies mehr als die Hälfte der vom Gentechnikbetreiber geforderten Schadenssumme ab. Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung hatte in seinem letzten Schriftsatz 280.000 Euro von den Gentechnikgegnern gefordert. Nun wird der Prozess fortgeführt und über die verbliebenen Forderungen im Detail verhandelt werden.
„Der Anwalt der Klägerseite hat sehr hoch gepokert. Seiner Argumentation konnte das Gericht nicht folgen - und das ist gut so,“ sagte die Angeklagte Mirjam Anschütz, „Wir werden die nächste Verhandlung dafür nutzen, klar zu stellen, dass dieser Gen-Weizenversuch niemals hätte genehmigt werden dürfen. Wir haben viele Mängel im Antrag gefunden, in der Risikobewertung, in der Befangenheit der entscheidenden Beamten etc. Auch deshalb ist die Schadensersatzforderung inakzeptabel"
Die Gruppe der Angeklagten hat schon beim ersten Verhandlungstermin im April viele Fragen aufwerfen können, die sich aus der Aktenlage der Genversuche ergeben. Offensichtlich fällt es dem Gaterslebener Institut schwer, seinen eigenen Versuch genau zu beschreiben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass bei der Versuchsdurchführung die Vorgaben von Gesetzgeber, Genehmigungsbehörden und Forschungsförderung nicht exakt eingehalten wurden. Um ein Beispiel zu nennen: Die Freisetzungsgenehmigung des BVL enthielt die Auflage, dass um das Genweizen-Feld eine Mantelsaat aus Phacelia angelegt werden sollte. Mantelsaaten sollen als Pollenbarriere dienen, sind aber in ihrer Schutzfunktion sehr umstritten, da Insekten ohne weiteres über sie hinweg fliegen und thermische Winde die Pollen in große Höhe verfrachten können. Nicht nur, dass Phacelia aufgrund ihrer geringen Wuchshöhe von Fachleuten als Mantelsaat ohnehin als ungeeignet angesehen wird. Zum Zeitpunkt der Feldbefreiung am 21.4, also kurz vor der Blüte des Winterweizens, war die Phacelia noch nicht einmal ausgesät worden."
„Hier können wir ganz klar einen Verstoß gegen die Genehmigungsauflagen sehen,“ so Mirjam Anschütz. Die Anwältin der Beklagten, Frau Katrin Brockmann, hat deswegen mittlerweile beim Land Sachsen-Anhalt eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstattet.
„Aber auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wäre der Versuch ein Skandal und ein unverantwortbares Risiko geblieben. In der freien Landschaft sind gentechnisch manipulierte Pflanzen nicht wirkungsvoll abzuschirmen. Und gleichzeitig zeigen immer mehr Berichte, auch von anderen Standorten, dass es eher der Normalfall ist, dass Auflagen nicht eingehalten werden. Wenn man das weiß, wird man nie wieder sagen, Forschung sei sicher.“
Für Interviews stehen die Feldbefreierinnen und Feldbefreier gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen:
- Mirjam Anschütz, 05542 / 500 63 68
- Holger Isabelle Jänicke, 0170 / 75 65 45 1
- Rechtsanwältin Katrin Brockmann, 030 / 288 76 78 3
Presseinformation vom 23. April 2009
* Voller Gerichtssaal beim Prozess um Feldbefreiung in Gatersleben
* Solidaritätskundgebung und Verhandlung in Magdeburg, aber noch keine Entscheidung
Im April vergangenen Jahres waren sie in der Morgendämmerung zu sechst auf das Feld in Gatersleben gegangen, um den Genweizen-Versuch mit ihren Hacken zu beenden. Heute hatten die vier Feldbefreierinnen und zwei Feldbefreier viel Begleitung. Mit einer bunten Demonstration zogen rund hundert Gentechnikgegner durch die Magdeburger Innenstadt, um die Angeklagten beim ersten Prozess zu unterstützen. Viele Hundert Solidaritätserklärungen flatterten auf langen Stoffbändern zwischen den Demonstranten.
Die Angeklagte Susanne Meyer-Mähne ist mit ihrer kleinen Tochter gekommen: „Dieser Genweizenversuch musste gestoppt werden. Viele zehntausend Menschen hatten schon vor Beginn der ersten Aussaat gegen den haarsträubenden Plan protestiert, so nahe an den Erhaltungsflächen des großen Vielfalts-Schatzes in Gatersleben mit Genweizen zu experimentieren. Zahllose positive Reaktionen auf unsere Feldbefreiung haben uns bestärkt: Weizen darf nicht manipuliert werden! Wir streiten auch weiter für die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft ohne Gentechnik – und damit für gesunde und vielfältige Nahrung auch für zukünftige Generationen.“
Pünktlich um 10 Uhr eröffnete Richter Dr. Bommel das Zivilverfahren um einen Schadensersatz für das Genversuchs-Institut. Der Anwalt des Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK hatte in seiner Klageschrift zunächst 170.000 Euro gefordert und nach ersten Einlassungen der Beklagten im Februar auf 240.000 Euro erhöht.
Die Angeklagten und ihre Anwälte machten deutlich, dass sie die Forderungen als unbelegt zurückweisen. Sie gingen statt dessen zum Gegenangriff über: In den Schriften des IPK-Anwaltes Horst Rehberger fanden sich zahlreiche Widersprüche, die letzeres den Genweizenversuch in ein noch schlechteres Licht stellen. So schrieb der Kläger zuerst, man habe aufgrund der Feldbefreiung einen kostspieligen Versuch in Chile durchführen müssen, dann behauptete er, wegen der Aktion in Gatersleben habe der geplante Versuch in Chile nicht durchgeführt werden können.
Mirjam Anschütz: „Wir hatten zwischendurch den Eindruck, dass Herr Rehberger seine Rollen durcheinander bringt. Seine Klageschrift liest sich über weite Strecken wie eine Landtagsrede, aber nicht wie eine fundierte rechtliche Darlegung. Vielleicht hätte das IPK als Anwalt doch lieber nicht den ehemaligen Wirtschaftsminister Sachen-Anhalts nehmen sollen, der in seiner Amtszeit in Magdeburg für die Biotechnologiestrategie des Bundeslandes arbeitete.“
Das Gericht teilte die Einschätzung der Beklagten, dass die Schadenssumme keinesfalls überzeugend begründet worden sei. Anstatt aber die Klage abzuweisen, entschieden die Richter Bommel, Wein und Werno, dem Kläger zum dritten Mal eine Chance zu geben und gewährten eine Frist bis zum 20. Mai, damit er seine Forderungen hieb und stichfest nachweisen könne. Sollte dann die Argumentation immer noch zu wünschen übrig lassen, werde die Klage am 11. Juni abgewiesen.
Ein Prozessbeobachter der Gentechnikgegner sagte nach dem Ende der Verhandlung: „Das Gericht hat gegenüber Horst Rehberger große Nachsicht gezeigt. Dessen Argumentation war einfach unglaublich schlecht. Eigentlich hätte schon heute die Klage abgewiesen werden müssen. Die Feldbefreierinnen und Feldbefreier hätten heute das Verfahren ohne die Fristverlängerung heute gewonnen.“
Die Demonstration am Vormittag führte vom Magdeburger Hauptbahnhof durch die Stadt zum Landgericht. Eine Zwischenkundgebung fand vor dem Sitz des Bistums Magdeburg statt. Die katholische Kirche ist Anteilseignerin biotechnologischer Forschungseinrichtungen in Gatersleben. Simone Ott begrüßte, dass die Kirche bereits entschieden habe, sich von den Anteilen zu trennen. Weniger erfeulich verhält sich derzeit hingegen der Vatikan, der in einer großen Konferenz erneut mit der Agrogentechnik liebäugelt. Bei der Auftakt und Abschlusskundgebung sprachen unter anderem der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Georg Janssen, der Geschäftsführer des BUND Landesverbandes, Oliver Wendenkampf und eine Feldbesetzerin, die erst vor wenigen Tagen ein Versuchsfeld blockiert hatte, auf dem gentechnisch veränderte Zuckerrüben ausgebracht werden sollen.
-
Für Rückfragen:
- Simone Ott (Demo-Organisation): 0151 / 21 13 13 14
- Lea Tanja Hinze (eine der Angeklagten): 0163 / 45 14 75 9
- Holger Isabelle Jänicke (Prozessbeobachtung): 0170 / 75 65 45 1
Presseinformation vom 21. April 2009
Gendreck-weg
Prozess gegen Beteiligte an Feldbefreiung von Gatersleben am 23.4. in Magdeburg
Der Kläger verwickelt sich in Widersprüche
Am 23.4. startet im zweiten Anlauf der Schadensersatz-Prozess gegen die Feldbefreierinnen und Feldbefreier von Gatersleben am Magdeburger Landgericht. Anlass ist die Aktion gegen gentechnisch veränderten Weizen am IPK in Gatersleben, bei der 2008 ein Teil der Anpflanzung unschädlich gemacht wurde. Ende Februar wurde der Termin verschoben, weil die Gegenseite, das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenzüchtung IPK, die Schadensersatzforderung von 170.000 auf 260.000 € erhöhte.
Doch die sechs Angeklagten sehen dem Prozess zuversichtlich entgegen „Das Landgericht hat bereits festgestellt, dass das IPK seine Forderungen bisher nicht ausreichend begründet.“, erläutert Feldbefreierin und Angeklagte Mirjam Anschütz. „Der IPK-Anwalt hat ein seltsames Verwirrspiel um einen angeblichen Versuch in Chile begonnen – und sich in seinen Darlegungen mehrfach selbst widersprochen.“
Doch auch ohne diese Mängel stellte der Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen in den Augen der Aktivistinnen und Aktivisten eine Gefahr für die Ernährungssicherheit dar: Weizen ist das zweitwichtigste Grundnahrungsmittel weltweit. Am IPK in Gatersleben werden seit Jahrzehnten traditionelle Weizensorten bewahrt und zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit neu ausgesät. Wenn nun am gleichen Standort Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen durchgeführt werden, sind Auskreuzungen und Vermischungen vorherzusehen, was den weltweit einmaligen Schatz an 28.000 Weizensorten unwiederbringlich kontaminieren würde. Ein gentechnisch manipulierter Reis der Firma Bayer führte 2006 zu einem solchen Skandal. Er fand sich in Reispackungen auf der ganzen Welt wieder - obwohl er nur auf einer kleinen Versuchsfläche angebaut wurde. Der Schaden durch Rückrufaktionen allein in Deutschland betrug 10 Mio. Euro. Die Angeklagten werden zeigen, dass aufgrund wirtschaftlicher Interessen den Versuchsleitern bekannte Risiken missachtet wurden. Die Sicherheitsbestimmungen waren fahrlässig niedrig und selbst vorgeschriebene Schutzmaßnahmen wurden zum Teil unterlassen.
„Vor diesem Hintergrund kann ich mir vollmundige Versprechungen der Gentech-Forscher nicht mehr entspannt anhören“, ärgert sich Lea Hinze von den Gaterlebener Aktivistinnen. „Die Forschung dient der Zulassung gentechnisch manipulierter Pflanzen und ist keinesfalls sicher. Wir kennen mehrere Fälle von Missbrauch von Forschungsmitteln und Fahrlässigkeit in der Versuchsdurchführung. Da helfen auch neue Regelungen und Forschungen nichts, weil die bisherigen Prinzipien schon nicht beachtet werden.“
Die Feldbefreier wussten also genau was sie taten, als sie 2008 ihre Aktion in Gatersleben vorbereiteten. Auch die bevorstehenden Prozesse waren mit eingeplant und sollen nun genutzt werden, um die allgemeine Gefahr, die von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgeht, zu thematisieren. Nicht die Feldbefreierinnen und Feldbefreier gehören auf die Anklagebank, sondern die Versuchsleiter, Firmen und zuständigen Behörden, die sehenden Auges die Gefährdung der Ernährungsgrundlage in Kauf nehmen.
- Prozessbeginn: 13 Uhr am Magdeburger Landgericht, Halberstädter Str. 8, Raum A14
- Demonstration: 10 Uhr ab Willy-Brandt-Platz (Bahnhofsvorplatz) bis zum Landgericht mit Treckern, Landwirten, bunten Transparenten und einer großen Strohpuppe.
- Am Vortag, 22.4., 19 Uhr, Empfang zur Feier der bisherigen Erfolge
Kontakt:
- Simone Ott, 0151/21 13 13 14
- www.freiwillige-feldbefreiungen.de
Achtung! Erneute Terminverschiebung! Zivilprozess nun am 23.4.!
Presseerklärung Gendreck-weg vom 26.2.2009
Prozesstraining statt Schadensersatz
Kurzfristige Verschiebung des Prozesstermins als Erfolg bewertet
Weil der Zivilprozess gegen sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier kurzfristig verschoben worden war, trafen sich die Gentechnikgegner heute in Magdeburg zum Prozesstraining vor dem Landgericht. Neben zahlreichen Gleichgesinnten erschien auch ein Vertreter des Gentechnik-Lobbyvereines Innoplanta., dessen Beirat der Rechtsanwalt des Klägers ebenso angehört, wie der ehemalige Institutsleiter des klagenden Gaterslebener IPK.
Die Feldbefreier hatten im April 2008 ein Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in Gatersleben unschädlich gemacht und informieren seit dem öffentlich über ihre Motive und den skandalösen Versuch. Feldbefreierin Mirjam Anschütz: „Wir werten es als einen Erfolg, dass der Gerichtstermin so kurzfristig verschoben wurde. Der Anwalt der Gegenseite ist Dr. Horst Rehberger, ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und Mitverantwortlicher für die Biotechnologiepolitik in diesem Land. Wir haben ihm ein paar harte Nüsse zu knacken gegeben. Seine Klageschrift wimmelt von Widersprüchen. Mit seiner Schadensersatzforderung von 170.000 € kommt er nicht durch!“
Die Klageerwiderung der Angeklagten weist die Schadensersatzforderung zurück. Die Aktivisten legen dar, dass dieser Versuch unter den gegebenen Umständen legalerweise nicht hätte stattfinden dürfen und dass die zuständigen Behörden, selbst ihre eigenen Bedenken aus fragwürdigen Gründen nicht in konkrete Handlung umsetzten.
Damit verkehren die Aktivistinnen und Aktivisten von Gendreck-weg die bisherigen Rollen und bringen das IPK symbolisch auf die Anklagebank und in Rechtfertigungsnot. Als neuer Prozesstermin wurde der 28. Mai angesetzt. Diesen Zeitraum werden die sechs Angeklagten auch weiterhin nutzen, um auf die skandalösen Hintergründe der Versuchsdurchführung in Gatersleben und aktuell wieder an anderen Orten aufmerksam zu machen.
Um 9 Uhr trafen sich die Gentechnikgegner mit bunten Transparenten, Informationsmaterial und Weizentütchen, um die Passanten und Passantinnen zu informieren. Im Anschluss fand ein öffentliches Prozesstraining im Eine-Welt-Haus statt, an dem über zwanzig Interessierte in den verschiedenen Rollen der Anwälte, Angeklagten und Richter teilnahmen.
Für Rückfragen:
- Simone Ott, 0151 / 21 13 13 14
Pressemitteilung Initiative Gendreck Weg vom 19.2.2009
Prozesstermin in Magedeburg kurzfristig verschoben: jetzt 28. Mai
Zum bisherigen Termin öffentliches Prozesstraining
Erst am 19. Februar - vier Tage nach dem Ende der Frist für den Pro-Gentechnik-Anwalt Rehberger auf die Schriften der FeldbefreierInnen und ihrer Anwälte zu antworten - teilte das Magdeburger Landgericht die Terminverschiebung mit. Noch wurde der Grund der Verschiebung des Prozesses nicht veröffentlicht.
Die Feldbefreierinnen und Feldbefreier von Gatersleben wollen dennoch nach Magdeburg kommen. Sie bieten am 26.2. ab 10.10 Uhr, statt selbst auf der Anklagebank zu sitzen, ein öffentliches Prozesstraining für alle Interessierten an.
Mit verteilten Rollen (Richter, Angeklagte (die echten) und Anwälten) wird die Situation eines Gerichtsprozesses nachgespielt, um den Beteiligten die grundlegenden Abläufe näher zu bringen.
Danach schließen sie sich der Kundgebung des BUND vor dem Alten Rathaus für eine gentechnikfreie Kommune Magdeburg an (13-15 Uhr).
Rückfragen: Simone Ott, 0151/21 13 13 14
Presseinformation vom 17.02.2009
Feldbefreierinnen und Feldbefreier wehren sich gegen Schadensersatzforderung
Ehemaliger Wirtschaftsminister Sachen-Anhalts vertritt Gentechnik-Institut (IPK) im zivilrechtlichen Verfahren mit ideologischen Phrasen
Am 26.2. stehen die sechs Feldbefreierinnen und Feldbefreier, die 2008 das Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in Gatersleben unschädlich machten, zum ersten Mal vor Gericht. Am Magdeburger Landgericht soll über 170.000 € Schadensersatz für das IPK verhandelt werden. Die Feldbefreier kritisieren, dass sie verklagt werden. Sie werden diese Klage nutzen, auf den Skandal der Freisetzung und seine möglichen Folgen nochmals aufmerksam zu machen.
Anwalt der Gegenseite ist Dr. Horst Rehberger. Er ist Mitglied des Lobbyverbands für die Einführung der Gentechnik, Innoplanta, und war als ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt maßgeblich daran beteiligt, Biotechnologie-Unternehmen auf dem Gelände der Saatguterhaltungsstätte in Gatersleben anzusiedeln. In dieser Konstellation werden sich also Gentechnikbefürworter und -Gegnerinnen direkt gegenüber stehen. Die Angeklagten haben keine Angst vor dieser Konfrontation. Ihre Recherchen ergaben diverse Ungereimtheiten in der Versuchsdurchführung. Sie stellen nicht nur erneut den Zweck des Versuchs, sondern auch die Schadensersatzhöhe in Frage. Bei ihrem "Eingreifen" im April fehlte die vorgeschriebene Mantelsaat mit Phacelia, die umliegende Pflanzen vor der Auskreuzung der GV-Pollen schützen sollte. D.h. die Sicherheitvorkehrungen des Versuchs wurden nicht eingehalten.
"Je mehr ich über den Genweizenversuch in Gatersleben, der wichtigsten Weizenerhaltungsstätte weltweit, recherchierte, desto klarer wurde mir, wie problematisch dieser Versuch war. Wie konnten die Behörden einigen wenigen Forscherinnen und Forschern durch ihre Versuche die mögliche Verunreinigung unserer wichtigsten Nahrungsgrundlage gestatten? Das ist meines Erachtens nur möglich, weil Behördenvertreter zugleich Gentechniklobbyisten sind!", sagt Feldbefreierin Mirjam Anschütz. Schon im Vorfeld waren die personellen Verflechtungen von Institutsleitung, ansässigen Firmen, sogenannten Interessens- gemeinschaften und den zuständigen Behörden bekannt. 2006 stellte das Umweltinstitut München eine Dienstaufsichts- beschwerde wegen Befangenheit gegen zwei leitende Beamte des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die für Genehmigungen zuständige Behörde. Bestätigt wurden diese Kenntnisse in einer 2008 erschienenen Studie von Christoph Then und Antje Lorch. So ist es nicht unüblich, dass Versuchsbeteiligte in Kontrollgremien sitzen. Eine Reihe von Versuchen weisen fragwürdige Versuchszwecke auf. Auch diese Aspekte werden die Angeklagten zusammen mit ihren Anwälten dem Gericht darlegen.Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung ist der frühe Morgen des 21. April 2008, als sich sechs AktivistInnen der Feldbefreiungsgruppe "Gendreck Weg" völlig gewaltfrei daran machten, den Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des IPK Gatersleben zu beenden. Ein Teil der gentechnisch veränderten Pflanzen konnte dabei unschädlich gemacht werden. Dem voraus gegangen waren 30.000 Einwendungen gegen die Freisetzung, der Versuch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und eine große Demonstration in Halle, die gegen die Ungeheuerlichkeit des Weizenversuchs direkt neben den Weizenerhaltungsflächen der Gaterslebener Kulturpflanzenbank protestierten - alles vergeblich.
Die nun anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen der Thematisierung all dieser Probleme. Die Angeklagten stehen mit Gesicht und Namen für ihre Handlung, die sie begründen werden.
Vor dem Prozess wird es eine Kundgebung vor dem Magdeburger Landgericht geben – unter Beteiligung von Landwirten mit ihren Traktoren und einer großen Strohfigur aus Rundballen vor dem Gerichtsgebäude.
Für Rückfragen: Simone Ott, 0151 / 21 13 13 14
Für Ihren Terminkalender:
- Erster Prozess gegen FeldbefreierInnen am 26.2., Magdeburger Landgericht (10.10 Uhr, Raum A14)
- Kundgebung am 26.2., 9.30 Uhr, vor dem Magdeburger Landgericht
Links im Internet:
- www.gendreck-weg.de
- Studie zu Filz zwischen Politik und Gentechnikfirmen von Christoph Then und Antje Lorch: link hier
- Organigramm zu Filz zwischen Politik und Gentechnikfirmen:link
- Dienstaufsichtsbeschwerde des Münchener Umweltinstituts: link
- Dokumentation des Konfliktes um das Genweizenfeld in Gatersleben: link
< zurück zur Übersichtsseite Gatersleben |
vorwärts zu Spenden > |

