Nach in Zivilverfahren üblichen Schriftwechseln zwischen Dr. Rehberger und den AnwältInnen der Beklagten kam es am 23.4 zu einer Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Hierbei kritisierte der Richter in aller Deutlichkeit die Schriftsätze des Herrn Rehbergers als völlig unzureichend begründet, nicht konsistent und viel zu überzogen. Obwohl das Gericht die Möglichkeit gehabt hätte eine derart unschlüssige Klage nach dem nunmehr dritten schriftlichen Anlauf endgültig abzuweisen, räumte es Herrn Rehberger - immerhin ehemaliger Wirtschaftsminister... - eine weitere Möglichkeit zur Begründung seiner Klageschrift ein.